Hallo,
in Hessen ist der HVB nie der Wehrführer, sondern immer eine Verwaltungsperson. Der oft zu lesende "Stab HVB" sitzt z.B. bei der unteren Katastrophenschutzbehörde, also dem Landkreis. Der HVB ist da der Landrat.
Auch bei der Feuerwehr ist der Wehrführer eigentlich nie (zumindest nicht bei Schadenslagen, um die es hier geht) der Wehrführer, sondern immer der Gemeindebrandinspektor. Bei gemeindeübergreifenden Einsätzen liegt die Einsatzleitung oft bei Vertretern des Landkreises, währendessen die GBI der beteiligten Gemeinden die EAL übernehmen.
Deshalb - wie so oft: Solche Regelungen sind Ländersache und dürfen keinesfalls verallgemeinert werden. Was in Koblenz richtig ist, muss in Wiesbaden noch lange nicht stimmen.
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph