Hallo,

in Hessen ist der HVB nie der Wehrführer, sondern immer eine Verwaltungsperson. Der oft zu lesende "Stab HVB" sitzt z.B. bei der unteren Katastrophenschutzbehörde, also dem Landkreis. Der HVB ist da der Landrat.

Auch bei der Feuerwehr ist der Wehrführer eigentlich nie (zumindest nicht bei Schadenslagen, um die es hier geht) der Wehrführer, sondern immer der Gemeindebrandinspektor. Bei gemeindeübergreifenden Einsätzen liegt die Einsatzleitung oft bei Vertretern des Landkreises, währendessen die GBI der beteiligten Gemeinden die EAL übernehmen.

Deshalb - wie so oft: Solche Regelungen sind Ländersache und dürfen keinesfalls verallgemeinert werden. Was in Koblenz richtig ist, muss in Wiesbaden noch lange nicht stimmen.