Moin moin,
1) Meinen Wissens ist es von der BÄK lediglich vorgesehen, das analgetisch wirksame Medikamente ausschliesslich bei stärksten Verletzungen (offenen Frakturen) durch den RA im Rahmen einer Notkompetenz verabreicht werden dürfen. Ein Herzinfarkt ist meines Wissens nach eine Erkrankung und keine Verletzung und steht insofern gar nicht zur Diskussion.
2) Die weiter oben erwähnten Betäubungsmittel (Mo, Dipi etc) sind EINDEUTIG Ärzteangelegenheit, weil allein schon die Dokumentation nur von Ärzten erfolgen darf! Also stehen auch sie nicht zur Diskussion.
3) Vorhin war mal die Rede davon, dass man sich durch die Alangetikum-Therapie durch RAs Notarzteinsätze sparen kann. Da hat wohl jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht. Die Notkompetenz setzt voraus, dass der NA bereits alarmiert ist, BEVOR ich Zugänge lege und Medikamente verteile.
4) Muss ich mich meinem Vorredner anschliessen und sagen: Erstmal müssen die jetztigen Massnahmen sicher beherrscht werden, bevor man sich an die Erweiterung der Aufgaben macht.
5) Sicherlich wäre es eine Bereicherung für den Patienten, wenn er die Schmerzen schon vom RA genommen bekommen würde. Und es gibt sicherlich auch genug RAs oder meiner Meinung nach auch den einen oder anderen RS, dem ich durchaus zutrauen würde, solche Medikament zu verteilen. Leider gibt es aber auch eine Vielzahl von RA, die noch nicht mal in der Lage sind, einen Bewusstlosen richtig zu lagern, sprich: Die haben noch nicht einmal die Basics drauf und wollen hier einen auf Arzt machen. Da muss dann halt leider auch die Frage erlaubt sein: Wenn Ihr so gut seid und wenn ich so viel wißt, warum studiert Ihr dann nicht Medizin, macht anschliessend Euren Notarztschein und gut ist...?
Alles in allem bin ich gegen eine Gabe von Analgetika durch nicht-ärztliches Personal.
Gruß, Mr. Blaulicht