Da die Frage des Wählens eines Wehrführers hier aufkommt:
Ich persönliche halte nicht von einer Wahl des Wehrführers. Feuerwehr ist doch kein Verein. Und warum gibt es in einigen Bundesländern Satzungen? Sagen die Brandschutzgesetze nichts darüber aus?
In Brandenburg wird gem. Brand- u. KatS-Gesetz keine Führungskraft gewählt. Kreisbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Wehrführer werden von der übergeordneten Stelle, nach Anhörung der untergeordneten Stellen, bestimmt und ernannt.
Es bringt doch nichts einen Wehführer zu haben, der in der Gruppe beliebt ist, jedoch nicht überhaupt nicht mit den Vorgesetzten zusammenarbeiten kann. Andererseits muss ein Wehrführer auch die Zustimmung in der Gruppe haben.
Deswegen finde ich die Lösung gut. Die Gruppe wird gehört - entscheidet aber nicht.
Beim Gemeindebrandmeister ist es genauso - die Wehrführer werden gehört - wählen aber nicht.