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Thema: Kinder am BOS-Funk

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Traub Gast

    Kinder am BOS-Funk

    Hallo,

    Ab welchem Alter darf man denn eigentlich am BOS Funk funken?

    Hab da einiges durchgestöbert aber kein Alter gefunden.

    Nur sowas wie "unterwiesene Kameraden"... halt kein Alter.

    Bei uns gibt es einen "Liebling" der ist 14 und der ist ständig bei
    Bewegungsfahrten am Funk.

    Bräuchte da mal was Offizielles das ich da mal was gegen tun kann.

    Der nervt nämlich :-)

    MFG Traub

  2. #2
    Registriert seit
    04.06.2003
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    514
    hallo,
    also mit abgeschlossener Sprechfunkausbildung.

    Gruß
    Michi

  3. #3
    Registriert seit
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    101
    Sorry als ich 12 war durfte ich auch bei Bewegungsfahrten an den Funk...
    Wenn er es beherrscht und ernst an die Sache geht, warum sollte er nicht funken dürfen??

    Er wird ja Mirglied bei der JF sein...
    Gibt es etwas schöneres,
    als ein leben zu retten???!!!

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2003
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    3.902
    Ich bin 16 und funke auch regelmäßig (Sirenenprobe, Übungen und auch schon bei Einsätzen). Ich hab noch keinen Sprechfunker. Die Wehrführung sagt solange ich richtig funken kann darf ich des.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  5. #5
    crazyossi Gast
    bist du neidisch das du nicht an den funk darfst?


    Bei uns sind die Kameraden der JF auch am Funk.
    Schließlich gehört das auch zu deren Ausbildung.

    Solange er eingewiesen ist und den Funkverkehr ordnungsgemäss abwickelt spricht nichts dagegen.

  6. #6
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    401

    Alter am BOS Funk

    Hallo,

    am BOS Funk darf nur teilnehmen, wer durch einen erfolgreich abgeschlossenen Sprechfunklehrgang hierzu befugt ist. Dies darf nur im Zusammenhang mit dienstlichen Belangen erfolgen.

    Da man mit Abschluß des Funklehrganges eine Verpflichtungserklärung unterschreiben muß, im Hinblik auf die Schweigepflich, etc. muß man voll geschäftsfähig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soviel zur Gesetzeslage.

    Ich handhabe das bei uns hier so, dass auch jüngere Kameraden hin und wieder mal "funken" dürfen um Routine für später zu bekommen.Aber wie gesagt, die Rechtslage ist eindeutig.



    Gruß
    Micha
    (Funkausbilder DRK und BF)

  7. #7
    crazyossi Gast
    @ Paramedic

    Meinen sprechfunker lehrgang habe ich mit 16 gemacht. (1986) .

    Weil bei uns hast du seinerzeit den Grundlehrgang und anschließend (meist 6 Monate später) den sprechfunker besucht.

    In sachen schweigepflicht habe ich bei der FW NIE was unterschreiben.
    Geändert von crazyossi (30.06.2004 um 18:14 Uhr)

  8. #8
    Registriert seit
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    101
    ...und im Einsatz sind es meist die Jungen die man zum "Funkbesetzten" schickt...
    Gibt es etwas schöneres,
    als ein leben zu retten???!!!

  9. #9
    Registriert seit
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    401

    BOS Funk...

    Ich weiß selber, dass das (leider) oft so gehandhabt wird. Doch wie gesagt, die Rechtslage ist hier eindeutig.

    Gruß
    Micha

  10. #10
    Christian Gast
    Hallo,

    offiziell mit Abschluss der Funkausbildung. Die soll nach der FwDV 200 (Ausbildung) nun direkt im Anschluß an die Grundausbildung (Module 1+2) und auf jeden Fall vor der Atemschutzausbildung erfolgen. ABER : Ich habe auch mit 13/14 schon gefunkt. Das nötige Wissen habe ich mir damals angelesen und bei den Grossen abgeguckt.

    Sofern das nicht in Spielerei ausartet ist das ok, man muß den Jugendlichen auch mal was zutrauen. Bei mir ist dadurch das Interesse an der Funktechnik geweckt worden.

  11. #11
    Registriert seit
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    4.989
    Ist doch ganz einfach.

    Gesetzlich erst ab 18. Aber wo kein Kläger ...

    Solange die Leute sich wirklich "ordentlich" am Funk benehmen, seh ich auch nix, was dagegen spricht. Sollte jemand Blödsinn machen und eben noch nicht 18 sein, oder den Lehrgang haben, dann muss man eben was unternehmen. Ein Verbot bis derjenige den Lehrgang hat z.B.

    Gruß Joachim

  12. #12
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    BOS-Funk

    Traub wollte ja auch nicht wissen, wie es in der Praxis aussieht, sondern ab welchem Alter man Funken darf; und das ist halt erst ab 18 möglich!!!


    Gruß
    Micha

  13. #13
    Traub Gast
    ... Ich bin 24 und darf auch schon an den Funk...

    Als Grf darf man und muss man das auch :-)

    Naja es wird von unserer Führung geduldet. Zumindest bei dem.
    Fachlich korrekt macht er das ja auch, aber andere aus der Jugendfeuerwehr dürften das nie!!! Die werden noch nicht mal zur
    Bewegungsfahrt mitgenommen...

  14. #14
    Registriert seit
    02.01.2002
    Beiträge
    401

    .

    Ist halt etwas problematisch im Hinblick auf die Schweigepflicht; aber wenn er es bei seinen Freunden nicht rumposaunt, steht dem nichts entgegen.

    Gruß
    Micha
    (Funkausbilder DRK und BF)

  15. #15
    crazyossi Gast
    ich hab grad mal nachgeschaut, auf der seite unserer LFS.

    Dort ist für den besuch des Lehrgangs kein Mindestalter vorgeschrieben, nur der Grundlehrgang. Und diesen macht man mit 16. Also kann ich entsprechend auch mit 16 den Sprechfunklehrgang absolvieren.

    Wenn du eine bevorteilung desjenigen siehst dann sprech doch mal mit demjenigen der ihn immer mitnimmt.

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