Hallo,
am BOS Funk darf nur teilnehmen, wer durch einen erfolgreich abgeschlossenen Sprechfunklehrgang hierzu befugt ist. Dies darf nur im Zusammenhang mit dienstlichen Belangen erfolgen.
Da man mit Abschluß des Funklehrganges eine Verpflichtungserklärung unterschreiben muß, im Hinblik auf die Schweigepflich, etc. muß man voll geschäftsfähig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soviel zur Gesetzeslage.
Ich handhabe das bei uns hier so, dass auch jüngere Kameraden hin und wieder mal "funken" dürfen um Routine für später zu bekommen.Aber wie gesagt, die Rechtslage ist eindeutig.
Gruß
Micha
(Funkausbilder DRK und BF)