Ist doch ganz einfach.

Gesetzlich erst ab 18. Aber wo kein Kläger ...

Solange die Leute sich wirklich "ordentlich" am Funk benehmen, seh ich auch nix, was dagegen spricht. Sollte jemand Blödsinn machen und eben noch nicht 18 sein, oder den Lehrgang haben, dann muss man eben was unternehmen. Ein Verbot bis derjenige den Lehrgang hat z.B.

Gruß Joachim