Also - Sprechfunklehrgang ist rechtlich nicht Bedingung. Es heißt "unterwiesene Person". Das muss nicht der Lehrgang sein. Vielleicht gibt es aber länderspezifische Regelungen.
Die Belehrung zur Verschwiegenheit ist auch für unter 18 Jährige verpflichtend - ob sie unterschreiben oder nicht. Gesetze gelten für alle - ob Minderjährig oder nicht, ob unterschrieben oder nicht. Nur wenn ein Vergehen vorliegt stellt sich die Frage der Strafmündigkeit.
Ich als Löschzugführer bin dafür verantwortlich, wen ich am Funkgerät einsetze. Dabei muss von Fall zu Fall entschieden und abgewägt werden. Da ich meine Leute kenne, weiß ich, wer von den unter 18 jährigen geeignet ist und wer nicht.
PS.: natürlich halte aber auch ich den Sprechfunklehrgang für wichtig!