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Thema: Kinder am BOS-Funk

  1. #16
    Traub Gast
    naja das ist Verwandschaft vom Wehrleiter...

    und wird auch von ihm mitgenommen.

    Wir (von den grossen) nervt das und da wollten wir halt ein
    bisschen Gerechtigkeit. Und mit was offiziellen da würde man nicht der Doofe sein, wenn man was sagt.

  2. #17
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    Naja, wie das jetzt rechtlich ist, glaub ich ist in so einem Fall doch eher nebensache. Ich würde mich hüten und zum Wehrleiter/Kommandanten laufen und sagen "rechtlich gesehen darfst der das gar nicht und außerdem finden wir das ungerecht!".
    Da kann man sich ganz schnell in die Sch*** reiten...
    Ich würd das ganze anders machen.

    Was spricht dagegen, selbst eine Bewegungsfahrt zu machen und da mal deine oder anderen von der JF (die Verwandschaft vom WL ist doch auch in der JF oder?) mitnehmen, und die dann auch funken lassen. So kann man wohl eher für Gerechtigkeit sorgen. Und wenn der WF dann motzt, kann man ihn ruhig drauf hinweisen, dass das ganze vorher doch etwas ungerecht zuging.

    Meine Meinung

    Gruß
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

    Retten - Bergen - Löschen - Schützen
    <b>Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr</b>

  3. #18
    Traub Gast
    Jo ich Danke euch!!!

    Mal sehen was wir draus machen...

    Leider Gottes wird bei uns der Wehrleiter nicht Gewählt...
    Das ist in der Satzung umgeändert...
    Ist SBI und Wehrleiter in einem und bei der Stadt angestellt!!!

    :-(

  4. #19
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    oje oje.... dann funktioniert das mit recht oder unrecht schon gleich dreimal nicht, er wird sicher sagen, er ist der, der über recht und unrecht bestimmt ;-)

    Wer bestimmt das dann bei euch?! Wird der Wehrleiter vom SBI bestimmt? Und von wem wird der SBI bestimmt?
    Gibt es keine Möglichkeit die Satzung zu ändern, irgendwie mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder oder sowas in der Art?!

    Gruß
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

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    <b>Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr</b>

  5. #20
    Traub Gast
    Naja mit der Mehrheit das würde gehen, aber wenn es darauf ankommt klappt das dann nicht.

  6. #21
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    Also - Sprechfunklehrgang ist rechtlich nicht Bedingung. Es heißt "unterwiesene Person". Das muss nicht der Lehrgang sein. Vielleicht gibt es aber länderspezifische Regelungen.
    Die Belehrung zur Verschwiegenheit ist auch für unter 18 Jährige verpflichtend - ob sie unterschreiben oder nicht. Gesetze gelten für alle - ob Minderjährig oder nicht, ob unterschrieben oder nicht. Nur wenn ein Vergehen vorliegt stellt sich die Frage der Strafmündigkeit.
    Ich als Löschzugführer bin dafür verantwortlich, wen ich am Funkgerät einsetze. Dabei muss von Fall zu Fall entschieden und abgewägt werden. Da ich meine Leute kenne, weiß ich, wer von den unter 18 jährigen geeignet ist und wer nicht.


    PS.: natürlich halte aber auch ich den Sprechfunklehrgang für wichtig!

  7. #22
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    Da die Frage des Wählens eines Wehrführers hier aufkommt:
    Ich persönliche halte nicht von einer Wahl des Wehrführers. Feuerwehr ist doch kein Verein. Und warum gibt es in einigen Bundesländern Satzungen? Sagen die Brandschutzgesetze nichts darüber aus?

    In Brandenburg wird gem. Brand- u. KatS-Gesetz keine Führungskraft gewählt. Kreisbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Wehrführer werden von der übergeordneten Stelle, nach Anhörung der untergeordneten Stellen, bestimmt und ernannt.
    Es bringt doch nichts einen Wehführer zu haben, der in der Gruppe beliebt ist, jedoch nicht überhaupt nicht mit den Vorgesetzten zusammenarbeiten kann. Andererseits muss ein Wehrführer auch die Zustimmung in der Gruppe haben.
    Deswegen finde ich die Lösung gut. Die Gruppe wird gehört - entscheidet aber nicht.
    Beim Gemeindebrandmeister ist es genauso - die Wehrführer werden gehört - wählen aber nicht.

  8. #23
    checker112 Gast

    Re: Kinder am BOS-Funk

    Original geschrieben von Traub
    Hallo,

    Ab welchem Alter darf man denn eigentlich am BOS Funk funken?

    Hab da einiges durchgestöbert aber kein Alter gefunden.

    Nur sowas wie "unterwiesene Kameraden"... halt kein Alter.

    Bei uns gibt es einen "Liebling" der ist 14 und der ist ständig bei
    Bewegungsfahrten am Funk.

    Bräuchte da mal was Offizielles das ich da mal was gegen tun kann.

    Der nervt nämlich :-)

    MFG Traub
    Hi Traub,

    also ich lebe in Bayern, und bei uns wird das so gehandhabt, das man ab dem 16. Lebensjahr, den Sprechfunker Lehrgang besuchen darf. Hierbei ist es aber wirklich vorgeschrieben 16. zu sein...

    Und noch was ganz was anderes, wenn es dich doch sooo nervt, dann schalt doch einfach mal deinen Piepser mal wieder zu, dann würdest du es ja auch nicht hören.

    Gruß
    Tobi

  9. #24
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    mal ne andere Frage:
    Was funkt man denn soviel bei Bewegungsfahrten???

    Das kann doch nicht mehr sein wie: Florian X von Florian Y 40/1 - 40/1 aus zur bewegungsfahrt.........

    Ich denke das sollte für dich erträglich sein.

  10. #25
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    Da ich noch nicht so alt (20) bin wie manch anderer hier *g*, wollte ich auch mal meinen Senf dazu geben.

    Ich habe damals mit 16 in meiner JF Zeit auch bereits häufig gefunkt, und wenn es nur die Abmeldung vom FGH war weil wir noch keinen Statushörer auf dem LF16TS hatten.

    Ebenso ist es Inhalt der Ausbildung gewesen, das ordentliche und sachliche Sprechen am Funk zu lernen. Es war immer jemand dabei, meist sogar ein LST Dispo. Die Jugendlichen wissen ganz genau, dass sie ohne Anweisung nicht am FUG rumspielen dürfen, weder an- noch ausmachen, geschweige denn den Hörer abnehmen dürfen.

    Und den Lehrgang kann man hier (NRW, Münsterland) erst ab 18 Jahren machen wenn man in die aktive Wehr übernommen wurde.

    Ich selber habe ihn erst viel später bekommen und ich bin stolz darauf, dass ich bereits einige Inhalte noch aus meiner JF Zeit wusste und auch dort gelernt habe!!!

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