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Thema: Personal RTW

  1. #31
    Statussetzer Gast
    Also ich muss mich sehr wundern:

    Jeder darf ärztliche Tätigkeiten übernehmen, solange er kein Geld dafür verlangt.

    So darf jeder - kostenlos und ungestrafft - :

    - operieren
    - definitive Diagnosen stellen
    - Patienten über Erkrankungen und Eingriffe aufklären
    - den Tod feststellen
    - ...


    Dann zeig mir mal, wo das steht ....

  2. #32
    Registriert seit
    01.09.2004
    Beiträge
    343
    Zeig mir mal wo steht daß man das nicht darf (Gesetzestext)

    Hier kann man nur das Heilpraktikergesetz nennen. Dieses schützt uns davor daß sich Leute die keine medizinische Ausbildung haben uns für Behandlungen Geld abnehmen. Is so mußt dich nur mal damit beschäftigen.

    Wenn ich zu dir sag ich schneid dir die Warze weg und du willigst ein, verstößt man nicht dagegen. Verlang ich 10 Euro von dir verstoß ich dagegen.

    Gibst du deiner Freundin ne Kopfschmerztablette, stellst du ja auch ne Diagnose und leitest eine Therapie ein, oder?

    Oder bei einer simplen Massage. Verstoß Heilpraktikergesetz, der nur nicht geahndet wird?? NEIN!!!

    Es gibt ja auch z.B. einen Paragraphen, der sich mit Einwilligung zur Körperverletzung beschäftigt. Dort steht daß man in jede Körperverletzung einwilligen kann, solange diese nicht sittenwidrig ist.

    Aber bei den ganzen Diskussionen und meiner bewußt ketzerischen Darstellung bitte nicht vergessen:

    Das ist das was im Gesetz steht. Daß sowas moralisch, ethisch und Gesellschaftlich sehr bedenklich ist, darüber brauch mer uns glaub ich nicht unterhalten.

    Bitte glaubt auch nicht daß ich in meiner Freizeit kostenlos operiere. Ich will nur zum Nachdenken anregen und erreichen daß sich die Leute mal mit der Gesetzeslage auseinandersetzten und nicht immer nur Halbwissen verbreiten. Viele Ansichten über bestimmte Rechtslagen sindbei weitem nicht so, wie man halt immer sagt. Nehmt euch mal die Zeit diese Gesetze genau zu studieren.

    Genauso z.B. Ebay:
    Jeder meint, daß er wenn er drunter schreibt Keine Rücknahme keine Garantie aus dem Schneider ist. Sobald irgendwo im Text steht: Funktionsfähig ist das eine Eigenschaftszusicherung nach § 444 BGB.

    Schönen Tag noch und viel Spaß beim Aufregen über diesen Thread!!!
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  3. #33
    Statussetzer Gast
    Nö Nö, ich rege mich nicht auf.

    Aber jetzt ruderst Du zurück.
    Anfangs hast Du behauptet dass jeder ärztliche Tätigkeiten, im Besonderen auch Invasive, kostenlos durchführen darf.

    Deine nun angeführten Beispiele sind Lapalien.

    Wenn ich meiner Freundin eine Kopfschmerztablette gebe dann ist das ein Freundschaftsdienst; vielleicht sogar nur ein Botendienst. Sie erwartet keine Diagnose von mir, keine Hilfe, wir haben keinen Vertrag.

    Eine Massage kann weh tun, ist aber auch keine invasive Maßnahme.

    Ich wehre mich gegen die Behauptung dass man z.B. im RD alles mit dem Patienten tun dürfte (der RD war ja das eigentliche Thema) weil nirgends steht dass wir das nicht dürften ...

    Aber wir haben eine besondere Stellung zu dem Patienten und da ist eben nicht alles erlaubt.

    Auch wehre ich mich dagegen dass es keine "ärztlichen Tätigkeiten" an sich geben soll ... ich arbeite daran ... :-)

  4. #34
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    1.008
    Anmerkung zum §1 HPG:

    Zu § 1:
    Unter "berufs- bzw. gewerbsmäßiger" Ausübung der Heilkunde versteht man die Tatsache, die Heilkunde wiederholt auszuüben und sie zu einer immer wiederkehrenden oder sogar dauerhaften Beschäftigung zu machen. "Berufsmäßig" ist die Heilkunde auch dann, wenn sie unentgeltlich vorgenommen wird (BGH Urteil vom 16.12.1954). Selbstlose Hilfeleistung - z.B. in Notfällen - oder Pflege von Menschen - z.B. Mutter mit krankem Kind stellt keine Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes dar.


    Hoffe damit zur Klärung der Sachlage beigetragen zu haben.

    Quelle im Internet:
    http://www.heilpraktikerverband.de/recht/hpg.php

  5. #35
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    Original geschrieben von happyrescue
    Zeig mir mal wo steht daß man das nicht darf (Gesetzestext)
    Die Todesfeststellung darf nur nach einer Leichenschau durch einen Arzt ausgestellt werden. Quelle: http://www.bgs-aelrd.de/pdf/lsaeb.pdf

    Um jemanden zu operieren (mit Geld oder ohne) bedarf es der konkreten Zustimmung des Patienten. Diese ist aber nur dann rechtens, wenn er auch Entscheidungsfreiheit geniesst, d.h. er muss über die Methode, das gewählte Verfahren, Gefahren, Komplikationen, alternative Behandlungen etc genaustens aufgelkärt sein, ansonsten ist seine Einwilligung juristisch unwirksam. Ohne eine Einwilligung macht sich der Operateur der schweren Körperverletzung strafbar.
    Die Aufklärung jedoch ist Ärzten mit Facharztstatus bzw. Ärzten unter der Aufsicht von Fachärzten vorbehalten. Vgl. hierzu die einschlägige Literatur der verschiedenen Fachgesellschaften.

    Bei den Diagnosen hast Du recht. Das darf jeder! Allerdings muss sich auch keiner nach einer von einem Laien gestellten Diagnose richten ;-)

    Um nochmal auf das operieren zurückzukommen: Es gibt in Deutschland auch den Tatbestand der "Straftat auf Verlangen" Selbst wnn Du also aufgefordert wirst, jemanden zu operieren, bist Du im Ernstfall selbst bei Einwilligung nicht davor gefeit, juristisch belangt zu werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #36
    fischli Gast

    hmm..

    Ich hoffe nur, dass wenn ich mal in einem RTW liegen sollte niemand kommt der so leichtfertig mit irgendwelchen Diagnosen, Massnahmen und Therapien umgeht wie hier beschrieben wird.
    Da wird es einem richtig Angst und Bange !
    Geändert von fischli (10.10.2005 um 21:43 Uhr)

  7. #37
    Registriert seit
    09.08.2005
    Beiträge
    154
    @fischli:
    Ich stimme Dir voll und ganz zu!
    Es bleibt mir nichts anderes als mal zwei Dinge anzusprechen:
    1. Es wird dringend Zeit für die Neufassung des RettAssG!
    Wir wollen keine Möchtegernhelden! Keine Blaulichttouristen! Wir fahren Notfallrettung und bieten eine standartisierte, bundesweit einheitliche (mindest-)Qualität - solange RA auf den Rettungsmitteln sitzen. Die Ausbildung und die Prüfung der RS ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Da es im RettAssG festgeschrieben ist welche Art Maßnahmen dem RA zustehen und welche durch die Empfehlung der DIVI/BÄK im Rahmen der Regelkompetenz zuerkannt werden möchte ich den umstrittenen Begriff Notkompetenz an dieser Stelle kurz aufgreifen.
    Notkompetenz gibt es nicht! Obwohl diese Wortschöpfung einen wundervollen und wahren Spruch hervorgebracht hat!

    "Nicht die Not macht die Kompetenz!"

    2. Wer meint zwei RS gehören auf einen RTW o.ä. der soll bitte ganz schnell seinen Spind räumen, der hat in der präklinischen Notfallmedizin nichts zu suchen!
    Wenn sich eines Tages das Konzept des Notfall-KTW durchsetzt, kann man über die Besatzung von zwei RS sicherlich sprechen - dann aber genauso über den unqualifizierten KT - sprich Liegendtaxi!
    Ein RA hat wesentlich bessere Kenntnisse der menschlichen Anatomie und Physiologie. Er weiss warum ein Medikament wie wirkt und nicht nur, dass es so oder so wirkt. Er kennt die Zusammenhänge von Reaktionen und erkennt anhand eines Symptoms viel schneller weitere!

    Also nochmal!
    KTW mind. 1RH/1RS
    RTW mindestens 1RS/1RA
    NEF Fahrer 1RA
    NAW 2RA
    usw...

    vg martin
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

  8. #38
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,
    Original geschrieben von datmartin
    [BAlso nochmal!
    KTW mind. 1RH/1RS
    RTW mindestens 1RS/1RA
    NEF Fahrer 1RA
    NAW 2RA
    usw...[/B]
    Ich persönlich würde auf dem NAW noch einen Arzt einsetzen! Zwei RAs sind doch recht wenig, auch wenn es sicherlich einige RAs gibt, die das am liebsten anders sehen würden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #39
    Registriert seit
    21.04.2003
    Beiträge
    521
    Quark, weil:
    Ein RA hat wesentlich bessere Kenntnisse der menschlichen Anatomie und Physiologie. Er weiss warum ein Medikament wie wirkt und nicht nur, dass es so oder so wirkt. Er kennt die Zusammenhänge von Reaktionen und erkennt anhand eines Symptoms viel schneller weitere!
    Klingt für mich nach Schlaraffia für Krankenautofahrer!

  10. #40
    Registriert seit
    09.08.2005
    Beiträge
    154
    Wie meinen?

    Ahja... ich habe nur das Nichtärztliche Personal aufgezählt.
    Ohne Arzt ist das meist ein RTW ;-)
    Obwohl... war da nicht was?
    NA's sind wie Kondome? Mit ist sicherer, ohne macht mehr Spass. *lol*

    Ok kleiner Scherz
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

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