Aber sie sind dann laut Gesetz für ihr Handeln selbst verantwortlich. Sonst müssten ja die Eltern oder der Wehrleiter die Verantwortung für denjenigen übernehmen.
Grüßle
ab dem 16. Lebensjahr?
ab dem 18. Lebensjahr?
schon vor dem 16. Lebensjahr?
nach Leistungs-/Ausbildungsstand des FW-Mitglieds?
Aber sie sind dann laut Gesetz für ihr Handeln selbst verantwortlich. Sonst müssten ja die Eltern oder der Wehrleiter die Verantwortung für denjenigen übernehmen.
Grüßle
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