Umfrageergebnis anzeigen: Wann sollten FME's vergeben werden?

Teilnehmer
132. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • ab dem 16. Lebensjahr?

    19 14,39%
  • ab dem 18. Lebensjahr?

    38 28,79%
  • schon vor dem 16. Lebensjahr?

    1 0,76%
  • nach Leistungs-/Ausbildungsstand des FW-Mitglieds?

    74 56,06%
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Ergebnis 16 bis 30 von 86

Thema: UMFRAGE: Wann sollte ein Feuerwehrmitglied einen FME bekommen???

  1. #16
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    Der Meinung schließe ich mich voll an.
    Bei uns ist es so:
    - mit abgeschlossener Grundausbildung (mit frühestens 18 Jahren) gibt es einen FMe
    - derjenige der zuerst am Gerätehaus ist und auch als erster fertig angezogen ist fährt als erster los
    - einzige Einschränkung: bei Einsätzen bei denen möglichst alle Angehörige der Löschgruppe Atemschutzgeräteträger sind, werden bevorzugt Atemschutzgeräteträger mitgenommen

    Durch diese Taktik können nicht nur die neuen Mitglieder der FFW (mich eingeschlossen) Erfahrungen sammeln, sondern die Zeit vom Alarm bis zum Ausrücken wird möglichst kurz gehalten.
    Eine Auslese nach Länge der Zugehörigkeit zur FFW wäre nach unserer Alarm- und Ausrückeordnung nicht gestattet!


    Gruß
    löschhund

  2. #17
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    661
    Tja dann hast du mich leider ziemlich falsch verstanden. Dazu muss man vielleicht auch noch den Aufbau der Feuerwehr Hamburg, bzw. den Aufgabenbereich, den die Freiwilligen in Hamburg abdecken erläutern. In Hamburg gibt es für die Freiwilligen Feuerwehren die Vorgabe, dass eine Wehr nur einsatzbereit ist, wenn diese eine Staffel stellen kann. Diese Staffel bestehend aus 6 Leuten sollten, ob sie müssen weiß ich nicht genau, Feuerwehrmann (Dienstrang) oder höher sein. Diese 6 Leute besetzen nämlich, so ist es bei uns, die restlichen 6 Funktionen eines 16 Funktionen Hamburger Vollzuges. Und was will ich mit "nur" Anwärtern auffem Auto, die vielleicht keine Ahnung haben, was sie machen müssen. Da ein Anwärter keine abgeschlossene Grundausbildung hat, bzw. vielleicht noch nichtmal damit angefangen hat. Jede weitere Position also, wenn man mit 1:7 oder 1:8 rausfährt, kann man dann auch mit nem Anwärter besetzen, weil diese dann im eigentlichen Sinne "über sind" und keine notwendigen Funktionen im theoretischen sinne besetzen.

    Und nun zu der Wehrversammlung. Auf dieser Wehrversammlung wird nicht abgestimmt, wer welches Auto besetzt, sondern die Kameraden entscheiden darüber, ob ein neuer Kamerad aufgenommen wird oder nicht. Dies erfolgt erst einmal zur Probe für 1 Jahr, nach diesem Jahr wird dann endgültig abgestimmt, ob der Kamerad aufgenommen wird. Bei mir ist es z.B. ich komme aus Nds. bin PA-Träger, aber halt in meiner neuen Wehr noch auf Probe. Trotzdem fahre ich auf dem ersten Auto mit, da ich kein Anwärter mehr bin, sondern Feuerwehrmann.

    Und als ich früher meinen GL noch nicht hatte, bzw. gerade frisch fertig war, war es für mich selbstverständlich, dass ich auf dem ersten Fahrzeug nix verloren habe.

    So falls noch weitere Fragen sind, gerne per PN oder im Chat, da bin ich auch die meißte Zeit...

    Ich hoffe ihr habt das jetzt so einigermaßen verstanden, was ich meinte....

  3. #18
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    Bei uns hat ein Feuerwehrmannanwärter eine abgeschlossene Grundausbildung, eigentlich auch selbstverständlich.
    Ob man in die Wehr aufgenommen wird oder nicht, entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der besteht aus gewählten Mitgliedern.

    Nach einer Probezeit von einem halben Jahr kann man von der Wehr aufgrund von Pflichtverletzungen ausgeschlossen werden. Dazu zählen: Häufiges Fehlen bei Übungen, grobes Verstöße gegen Dienstvorschriften, ...

    Der Ausschluss wird wiederum vom Ausschuss verhängt.

    Natürlich ist das mit dem Ausrücken in einer Großstadt wie Hamburg ganz anders als bei uns auf dem Land.
    Aber ein Fahrzeug nur mit Anfängern gibt es bei uns auch nicht, da es immer nur einen oder zwei Anfänger in der Wehr gibt.

    Also beenden wir diese Diskussion.

    Gruß
    löschhund

  4. #19
    Fire_SLS Gast
    Original geschrieben von löschhund
    Bei uns ist es so:
    - mit abgeschlossener Grundausbildung gibt es einen FME
    - derjenige der zuerst am Gerätehaus ist und auch als erster fertig angezogen ist fährt als erster los
    - einzige Einschränkung: bei Einsätzen bei denen möglichst alle Angehörige der Löschgruppe Atemschutzgeräteträger sind, werden bevorzugt Atemschutzgeräteträger mitgenommen
    Hallo!

    Da muss ich löschhund zustimmen. Bei uns ist es ebenfalls so, das der Kamerad nach seinem Aktiv werden erst alle Übungen und Ausbildungsabende mitmachen muss. Nach einem halben Jahr wird mit dem Ausbildungsleiter und dem Löschbezirksführer abgestimmt, ob der "Jung-Feuerwehrmann" einen Melder bekommt. wenn der Kamerad aber des Übungen fern bleib, ohne einen Grund anzugeben, kan die "Melderlose zeit" verlängert werden, bis der Ausbildungsstand angemessen ist.

    Dies soll die Jung-Kameraden nicht "zwingen" in die Übungen zu kommen, um nen Melder zu kriegen sondern soll verhindern das die Jung-Kameraden unvorbereitet ( also ohne genügende Ausbildung ) in einen Einsatz zu gehen.

    Falls ein kamerad aus der Jugendfeuerwehr aktiv wird und er sich schon dort eine genügende Ausbildung angelernt hat, wird diese Zeit trotzdem nicht verkürtzt oder gestrichen.

    Diese Art hat Vor- und Nachteile, das ist mir auch klar, aber es hat sich bei uns jedenfalls gut bewährt. Auch viele Kameraden die vorher große gemault hatten, waren froh, das ein wenigstens "ein bisschen Ausbildung" vor einem Einsatz genossen haben, bevor es in einen Einsatz ging.


    Zu dem Punkt "Wer zuerst da und umgezogen ist, geht aufs erste Auto": Da unserer erstes ausrückende Fahrzeug ein TLF 16/24 ist, ist bei uns sowieso der Atemschutzgeräteträgerlehrgang die Voraussetzung und der ist erst mit 18. Jahren und der Grundausbildung möglich.

    MFG

    Fire_SLS

  5. #20
    Registriert seit
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    @Fire_SlS
    Da hast du mich aber falsch verstanden. Wir bekommen den FME mit Eintritt in die FFW, nicht erst nach der Probezeit. Bei häufigem Fehlen wird man einfach ausgeschlossen.

    Gruß
    löschhund

  6. #21
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    2.273
    ... Also mal abgesehen davon, dass wir hier die Diskussion beenden wollten.....

    Kann ich mir ehrlicherweise keine Freiwillige Feuerwehr in Deutschland vorstellen, die es sich erlauben kann ''nur'' weil ein Kamerad so gut wie nie kommt, denjenigen ganz von der Wehr auszuschließen...

    ..Und was die Sache mit den Meldern angeht, bei uns ist es so das egal ob einer 17 ist und den Grundlehrgang gemacht hat, erst ab 18 mitfahren darf und dann auch logischerweise erst seinen Melder bekommt.

    Ich persönlich finde das i.O. den bevor man nicht Volljährig ist, hat man auf Feuerwehreinsätzen einfach nichts zu suchen...

    ..Wie gesagt meine Meinung..


    -MKG-
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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    (Meister)
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  7. #22
    Fire_SLS Gast
    Original geschrieben von löschhund
    @Fire_SlS
    Da hast du mich aber falsch verstanden. Wir bekommen den FME mit Eintritt in die FFW, nicht erst nach der Probezeit. Bei häufigem Fehlen wird man einfach ausgeschlossen.

    Gruß
    löschhund
    OK, da hab ich wohl was falsch verstanden. SORRY!! ;-))

  8. #23
    Klopfer112 Gast
    Bei uns ist das so:
    DME gibts bei der Einkleidung (meistens.... ) und mitfahren zu den Einsätzen ist erst ab 18.

    Bis denne,

    die Klopfer112 :-)

  9. #24
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    @ Zentrale Leitstelle
    Ein Mitglied der FFW, dass nie oder selten zu Übungen erscheint, ist nicht einsatzfähig, da ihm einfach Übung fehlt. Wenn man solche FFW'ler nicht ausschließt denken andere, ich muss nicht kommen wenn der auch nicht muss. Deshalb muss strikt gegen solche FFW'ler vorgegangen. Außerdem wird vor dem Ausschluss erst einmal mit dem Betroffenen gesprochen. Kann ja sein, dass er familiäre Probleme oder Probleme im Job hat. Dann gibt es die Möglichkeit, ihn vom Dienst freizustellen.

    Wir könnten uns auch Ausschlüsse leisten, da durch hervorragende Jugendarbeit die Mitgliederzahl stetig steigt.

    Gruß
    löschhund

  10. #25
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    Genau!

    Bei der Übernahme in die Aktive Wehr (bei uns vorgenommen vom Stadtbrandmeister) bekräftigt der Feuerwehrmannanwärter mit Handschlag:
    - dass er die Pflicht hat, den ihm auferlegten Dienst pflichtbewusst zu erfüllen
    - bei Alarm den Alarmort (also Wachgebäude) unverzüglich aufzusuchen hat

    Aufgrund dessen hat der Feuerwehrmannanwärter das Recht eine Uniform zu tragen.
    Um die Pflicht wahrzunehmen, den Alarmort aufzusuchen, benötigt er einen FME (außer es ist eine Sirene vorhanden).

    Zum Thema freiwilliger Austritt:

    Nach dem Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg kann der Austritt aus der Feuerwehr abgelehnt werden, wenn die Personalstärke einen Austritt nicht erlaubt (dies gilt nicht bei körperlicher Beeinträchtigung oder Umzug).

    Gruß
    löschhund

  11. #26
    otis112 Gast

    antwort

    bei uns bekommen sie nach Eintritt in die aktive Wehr einen Melder !!

    denn dann will ich sie beim Einsatz ja auch dabei haben . Der Ausbildungsstand sagt nur an auf welches Fahrzeug sie NICHT gehen sollten . z.B. 1. Fahrzeug DL und RW natürlich.
    Bei uns kommen die Leutz übrigen alle aus der JF und sind dann 17 und verfügen über Grundkenntnisse.
    MFG

  12. #27
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    2.550
    tja... siehst du. Bei euch kommen die Leute aus der Jugendfeuerwehr. Bei uns gibt es leider keine JF. Und die "neuen" verfügen über keinerlei Grundkentnisse.

    Deshalb bin und bleib ich bei der Meinung das die FW-Anwärter erst einen FME bekommen, wenn ihr Ausbildungsstad angemessen ist.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  13. #28
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    Dann würde ich mal ganz schnell eine JF einrichten!
    Ohne JF geht heutzutage nämlich so gut wie nichts mehr!
    Ich war auch in der JF und wäre ohne die JF nie zur Feuerwehr gegangen.

    FME nach Ausbildungsstand ist ja schön und gut. Aber durch die Übungen allein verbessert sich der Ausbildungsstand auch nicht merklich. Deshalb sollten Neulinge auch zu Einsätzen mitgenommen werden (am Anfang wegen mir nur Melder oder Verkehrsregelung).


    Gruß
    löschhund

  14. #29
    Registriert seit
    29.05.2004
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    957
    in unserer wehr ist vollgendes:

    zuerst einmal ist unsere Wache tagsüber mit 2 hauptamtlichen feuerwehrleuten besetzt und nachts haben wir einen wachhabenden. das sind 5 leute, zu denen auch die hauptamtlichen gehören, die sich abwechseln. wir haben insgesamt 26 dienstwohnungen in denen auch 21 wietere kräfte, teils mit familie wohnen und die auch normal arbeiten gehen.

    wenn ein notruf kommt werden zuerst die leute aus den wohnungen alarmiert, danach wird die "städtische schleife" ausgelöst. das sind die leute die auf der Stadtverwaltung und beim bauhof arbeiten.

    danach wird zugweise alarmiert.

    Zug I+II sind in der Kernstadt

    Zug 3 bis 6 sind in den Stadteilen

    Eingesetzt werden auch die Leute ab 16, jedoch erst NACH dem Grundlehrgang. diese erhalten dann auch einen Melder. Jedoch nurm it der Schleife ihres Löschzuges und der "Stillen Sieren".(Zug I+II komplett)

    Daher kommen diese gar nicht so oft zum Einsatz. Alleine weil die Leute die in den Dienstwohnungen ihr zu Hause haben meist ausreichen.

  15. #30
    fireboy2000 Gast

    Ich glaub ich seh nicht recht: Verkehrsregelung mit unter 18-jährigen???

    Ich glaub ich seh nicht recht!

    Also ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei uns in Bayern steht der Kommandant, wenn er einen unter 18-jährigen Feuerwehrmann zur Verkehrsregelung einteilt oder mit auf die Autobahn nimmt schon mit einem Fuß im Gefängnis, nicht auszudenken was passiert wenn dem JF-Mann etwas bei seiner Arbeit zustößt, auch wenn es blos ein verstauchter Fuß ist. Auch in der Nacht zwischen 24 Uhr und 5 Uhr sind Einsätze für unter 18-jährige absolut tabu!

    Fireboy

    P.S. Freut mich, dass meine Umfrage/mein Thread auf so viel Ressonanz stößt! :-)

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