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Thema: Zuständigkeit in Bayern

  1. #1
    Relfers Gast

    Zuständigkeit in Bayern

    Hallo,

    wer ist eigentlich in Bayern für den Einsatzbereich der HvO oder
    First Responder zuständig ??
    Der jeweilige Rettungszweckverband oder die Leitstelle ?

    Wer entscheidet also, wie weit oder wohin der entsprechende
    Dienst alarmiert werden kann/darf ??

    Erstellt hier die RLST eine Dienstanweisung oder muß dieser
    Bereich vom Rettungszweckverband genehmigt/bestätigt werden ??

    Vielleicht kennt sich hier in diesen Dingen jemand aus ??


    Relfers

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
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    1.249
    Hallo,

    für die Durchführung des Rettungsdienstes ist der RD-Träger (die Kommune) zuständig, die das ggf. an den RZV weitergibt.

    Also prinzipiell der Kreis bzw. die Kreisfreie Stadt oder der RZV.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  3. #3
    Relfers Gast
    ja schon - aber wer bestimmt dann bei den HvO´s oder den First Respondern die Einsatzbereiche ? Die sind ja nicht regulärer Rettungsdienst und somit freiwillig da !
    Beim Rettungsdienst ist das ja klar geregelt, wie beschrieben.

    Weiß jemand mehr ??

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.249
    Hallo,

    Das regel - wie beschrieben - auch der Träger. Also i.d.R. wird sich die Einheit "bewerben" und der Träger wird dann Zustimmen oder Änderungen vornehmen.

    Also initial kommt alles von der Einheit (Alarmstichworte,...), genehmigen muss es der Träger.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
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    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  5. #5
    Registriert seit
    27.04.2004
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    1.257
    Hallo !!
    Also.....
    Einen HvO bzw. First responder muss der RZV generell erstmal genehmigen damit ihn die Leitstelle überhaupt alarmieren darf bzw. in Ihr System aufnehmen darf.
    Wenn er genehmigt ist, dann MUSS ihn der Disponent zu den passenden Ortschaften und Meldebildern (Die für den HvO oder FR festgelegt sind) alarmieren. Ob er will oder nicht ob er HvO's gut findet oder nicht.

    Die Meldebilder und Ortschaften zu denen der HvO fährt werden normalerweise in einem Abschlußgespräch kurz vor in Betriebnahme des HvO Standortes zusammen mit der HvO-Leitung und der Leitstellenleitung abgesprochen bzw. ausgearbeitet.
    Es gibt wohl Empfehlungen aber die sind sicherlich ja nach HvO und Einsatzgebiet anzupassen.

    Bei weiteren Fragen zu HvO's einfach melden. Hab gerade erst einen aufgebaut. da kenn ich noch ein paar geschichten :-)

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