Hallo,
wer ist eigentlich in Bayern für den Einsatzbereich der HvO oder
First Responder zuständig ??
Der jeweilige Rettungszweckverband oder die Leitstelle ?
Wer entscheidet also, wie weit oder wohin der entsprechende
Dienst alarmiert werden kann/darf ??
Erstellt hier die RLST eine Dienstanweisung oder muß dieser
Bereich vom Rettungszweckverband genehmigt/bestätigt werden ??
Vielleicht kennt sich hier in diesen Dingen jemand aus ??
Relfers