Hallo,
für die Durchführung des Rettungsdienstes ist der RD-Träger (die Kommune) zuständig, die das ggf. an den RZV weitergibt.
Also prinzipiell der Kreis bzw. die Kreisfreie Stadt oder der RZV.
Hallo,
für die Durchführung des Rettungsdienstes ist der RD-Träger (die Kommune) zuständig, die das ggf. an den RZV weitergibt.
Also prinzipiell der Kreis bzw. die Kreisfreie Stadt oder der RZV.
Viele Grüße
Tobias
---
» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)