Hallo !!
Also.....
Einen HvO bzw. First responder muss der RZV generell erstmal genehmigen damit ihn die Leitstelle überhaupt alarmieren darf bzw. in Ihr System aufnehmen darf.
Wenn er genehmigt ist, dann MUSS ihn der Disponent zu den passenden Ortschaften und Meldebildern (Die für den HvO oder FR festgelegt sind) alarmieren. Ob er will oder nicht ob er HvO's gut findet oder nicht.

Die Meldebilder und Ortschaften zu denen der HvO fährt werden normalerweise in einem Abschlußgespräch kurz vor in Betriebnahme des HvO Standortes zusammen mit der HvO-Leitung und der Leitstellenleitung abgesprochen bzw. ausgearbeitet.
Es gibt wohl Empfehlungen aber die sind sicherlich ja nach HvO und Einsatzgebiet anzupassen.

Bei weiteren Fragen zu HvO's einfach melden. Hab gerade erst einen aufgebaut. da kenn ich noch ein paar geschichten :-)