Hallo,

wer ist eigentlich in Bayern für den Einsatzbereich der HvO oder
First Responder zuständig ??
Der jeweilige Rettungszweckverband oder die Leitstelle ?

Wer entscheidet also, wie weit oder wohin der entsprechende
Dienst alarmiert werden kann/darf ??

Erstellt hier die RLST eine Dienstanweisung oder muß dieser
Bereich vom Rettungszweckverband genehmigt/bestätigt werden ??

Vielleicht kennt sich hier in diesen Dingen jemand aus ??


Relfers