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Thema: Nutzung von 4m Handfunkger. Rechtslage

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  1. #1
    Registriert seit
    10.02.2003
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    3.318
    Original geschrieben von steinyx
    Diese Richtlinie gilt aber ausschließlich für das Land Bayern, oder?
    Hi,

    nein !!

    die BOS - Richtlinien gelten für alle BOS - Bundesweit.

    und Bayern gehört auch zu Deutschland, oder Quitschie ?? :-))))
    Gruß
    Ebi
    Geändert von Ebi (18.03.2004 um 12:02 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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