ist doch Schnuppe und wenn es der Papst ist, haben die keine Genehmigung für die anderen Rufnamen ist das schon gelaufen. Das Gerät ist ja zugeteilt und basta. Ich kann ja auch nicht mein Fahrzeug-Fms beliebig umprogrammieren und mit einer anderen Kennung senden wie es mir beliebt.
Leider sind unsere Gesetze auch hier wie Gummi für den einen ist es klar doch der Rechstanwalt könnte alles ganz anders auslgen und schon steht man da wie die Kuh auf der Weide wenn es Blitzt