Na dann Mahlzeit!

I. Sind diese Personen überhaupt berechtigt zu Funken (Sprechfunkerlaubnis {Sprechfunklehrgang nach PDV810})

II. Es dürfen keine zusätlichen Funkrufnamen verwenden werden außer die vorgegebenen.

III. Die Funkgeräte müssen gemeldet sein (reg-Tp und auch auf dem zuständigen Brandschutzamt das der Funkleitstelle dies auch mitteilt)

§§ So nun zu den Gesetzen §§

Bos_Funkrichtline §1 Abs 3 + (5 oder 6); § 4; § 14; § 16; (§23)

eigentlich gibt es eine Menge mehr aber das dürfte wohl erstmal reichen


*Dies stellt lediglich meine eigene und persönliche Meinung dar*