Na dann Mahlzeit!
I. Sind diese Personen überhaupt berechtigt zu Funken (Sprechfunkerlaubnis {Sprechfunklehrgang nach PDV810})
II. Es dürfen keine zusätlichen Funkrufnamen verwenden werden außer die vorgegebenen.
III. Die Funkgeräte müssen gemeldet sein (reg-Tp und auch auf dem zuständigen Brandschutzamt das der Funkleitstelle dies auch mitteilt)
§§ So nun zu den Gesetzen §§
Bos_Funkrichtline §1 Abs 3 + (5 oder 6); § 4; § 14; § 16; (§23)
eigentlich gibt es eine Menge mehr aber das dürfte wohl erstmal reichen
*Dies stellt lediglich meine eigene und persönliche Meinung dar*