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Thema: Nutzung von 4m Handfunkger. Rechtslage

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  1. #1
    BigHam Gast
    Hallo zusammen

    Frage: Wofür braucht man denn 4 mtr. Handfunkgeräte?

    Meines Wissens nach werden 4 mtr FUG nur noch ganz ganz selten zugelassen. Meiner Erachtens auch richtig!

    Einsatzstellenfunk ist das 2 mtr. Band.

    Ist ja Grauenhaft wenn ich daran denke wenn bei einem größeren Einsatz die ganzen Abschnittsleiter oder die Besatzund des ELW alle mit 4 mtr. FUG ausgerüstet sind. Gibt ja das reinste Chaos.

    Auserdem kann das 4mtr. FUg an der Einsatzstelle durch seine stärkere Sendeleistung der ganze funkverkehrskreis lahmgelegt werden. Andere Teilnehmer werden einfach weggedrückt. (EIGENE ERFAHRUNG)

    Noch zum Thema! Die Funkrufnamen sind an deas jeweiligen bei der Zugelassene Gerät gebunden. Es soll ja sofort ersichtlich sein mit wem man an der anderen Seite spricht. DEFINITV ist es untersagt unter anderem Funkrufnamen zu senden. Kommt ja gleich als würde ich mich als privatmann für jemand anderen ausgeben.

    NOCH WAS:

    Das Land RLP stimmt der Verwendung von 4mtr. Handfunkgeräten nur bei KFI/SFI und Flugbeobachter zu

    Gruß
    Andreas
    Geändert von BigHam (17.03.2004 um 18:42 Uhr)

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