zu I. ja, sind sie
zu II. Es werden keine zusätzlichen Rufnamen verwendet.
Die Geräte werden von den Personen, an denen die Geräte
ausgegeben sind, auch in einer anderen Einheit genutzt.
Dort allerdings nicht mit dem ursprünglich
zugeteilten Rufnamen, sondern unter dem Rufnamen des
dortigen Einsatzfahrzeuges!
zu III. Die Geräte an sich sind für ihre originäre Aufgabe
regulär gemeldet (RegTP und LST)
Das dies wohl nicht in Ordnung ist, ist klar!
Jedoch braucht man natürlich was "handfestes" (§§ und Verordnungen) um dieses abzustellen.
Denn in der Zeit in welcher die Geräte anderweitig genutzt werden stehen sie natürlich für ihre eigentliche Aufgabe (übergeordnete Einsatzleitung) nicht zur Verfügung.




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