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Thema: Nutzung von 4m Handfunkger. Rechtslage

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  1. #1
    frank1000 Gast

    Nutzung von 4m Handfunkger. Rechtslage

    Hallo
    Folgender Sachverhalt:
    Einer Einsatzeinheit sind mehrere 4m Handfunkgeräte zugeteilt.
    Diese werden nicht im Gerätehaus aufbewahrt, sondern sind an div. Angehörige der Organisation ausgegeben.

    Personen aus dieser Einheit sind ebenfalls in einer anderen Einheit tätig und nutzen dort die Geräte unter einem anderen Rufnamen.

    Aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen ist dies untersagt bzw. nicht statthaft?

    Möglichkeit z.B. Erlass des BMI (Funkrichtlinien)
    §... Rufnamen werden dem Gerät zugeteilt...
    § 7 (3,4) dienstlicher Auftrag...

    Gibt es weitere Verordnungen o.Ä.?

    Wie sieht das Strafmaß bei derartigen Vergehen aus?

    Schönes Wochenende noch!

    Frank
    Geändert von frank1000 (13.03.2004 um 23:30 Uhr)

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