Gut, AFU-Geräte sind zwar gesetzlich nciht erlaubt...

Unsere Feuerwehr besitzt jedoch leider nur 3 GP900 (kleine Dorffeuerwehr) und ist daher mehr als froh, wenn ich mein Gerät, eine Yeasu FT51R mit habe.

Bei einer großen Kreisübung im vergangenen Jahr haben sogar der Kreisbrandmeister und der Samtgemeindebrandmeister das gerät gesehen, und wie ich es benutzt habe um mit meinen Kameraden zu kommunizieren.
Allerdings hat weder der KBM noch der SGM etwas dazu gesagt. Ganz im Gegenteil, bei dem allgemin herschenden Geldmangel finden die eine solche (auch wenn nciht ganz erlaubte) Lösung besser, als wenn wir ständig nach einem weiteren GP900 betteln würden.

Trotz allem ... die Gesetzeslage ist klar, da will ich auch gar nicht drüber streiten ...
Aber es gibt ebend noch den unterschied zwischen erlaubt und geduldet ... wobei da die Bandbreite für gedultet hier auf dem Lande bestimmt größer ist als wie in Städten...

mfg
Sebastian