mal alle vorschriften ausser acht lassend bezüglich des betriebs von AFU geräten...

ich konstruier dir mal was:

du hast dein 2 m AFU gerät dabei, es fällt dir runter, es ist tot, du müsstest dringend einen rtw fordern, kannst aber nicht, dein FuG ist kaputt, die verletzte ist zufällig die einzige tochter eines anwalts, es bleibt ihr ein schaden...
die frage nach dem "warum wurde kein rtw gefordert" wird auftauchen, dann sagst du mein FuG war kaputt. das wird geprüft... schon hast den salat...

sicher gehen auch BOS FuG kaputt, aber die haben ja viele tests hinter sich bezüglich belastbarkeit.

ich denk mal es würde ärger geben..


sicher ist das alles sehr an den haaren herbeigezogen, aber durchaus eine möglichkeit.
und in der situation hätt ich gerne mein Gp900 11b am gürtel