Hallo,
bei uns (NRW, Bezirk Düsseldorf) z.B. gibt es für FRTs Vorgaben, dass ausschließlich Richtantennen mit einer maximalen Höhe von 5m zu verwenden sind. Ansonsten werden diese nicht genehmigt. Zusätzlich werden die Sendeleistungen reduziert, damit man auch sicher nur eine Basisstation erreicht. Dies soll zur Lastreduzierung der Basisstationen dienen. Wir wurden auf 15 dbm (ca. 30 mW) reduziert.
Zum Thema 84m: Diese Daten beziehen sich auf eine Groundplane also einen Rundstrahler. Da dieser (idealerweise) absolut Rundförmig abstrahlt, geht die von der einen Antenne abgegebene Leistung fast direkt in die Benachbarte. Daher benötigt man die großen Abstände.
Hat man zwei Richtantennen die mit starker Richtwirkung in die selbe Richtung strahlen würden (ideale Bedingungen), würde, wenn nur die Abstrahlung nach vorne vorhanden wäre, quasi gar keinen Abstand benötigt werden. Schaut man sich nun aber ein reales Abstrahldiagramm an:
http://www.procom.dk/ger/produkte/fe...nen/plpo-tetra
sieht man zum einen eine recht breite Richtwirkung (ca. 60°) zum anderen auch eine Strahlung nach hinten. Gerade durch diese hat man abhängig vom Untergrund dennoch eine mehr oder weniger starke Beeinflußung.
Dies wurde alles etwas vereinfacht ausgedrückt, bietet aber hoffentlich dennoch einen relativ guten Überblick.
Zurück zum Thema:
Wir verwenden die PLPO Antenne von Procom mit dem Masthalter und zum Ausrichten einen Antennenhalter (wie bei einer Sat-Schüssel) montiert an einer Steinwand. Hinter der Antennen befindet sich jedoch Alublech. Abstand der Antennen ca. 1,5 m. Damit erreichen wir eine Entkopplung von -45 dB (empfollen werden -55 dB - -60 dB) womit der Betrieb aber noch gut möglich ist.
Da die Entkopplung aber wie schon geschrieben von der Montagesituation abhängt hilft nur ein Messprotokol.
Grundsätzlich sollte man wenn eine weiter entfernte Montage möglich ist, diese durchführen.
Gruß friend112