Also die Leitstellen können gar nicht "orten", das läuft im Fall des Falles über die Polizei zum Mobilfunkanbieter...
Also die Leitstellen können gar nicht "orten", das läuft im Fall des Falles über die Polizei zum Mobilfunkanbieter...
Felix
felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de
Nicht ganz richtig.
http://www.steiger-stiftung.de/Handy-Ortung.441.0.html
Dazu ist allerdings von der ortenden Stelle, die mit Zugangsdaten in die Plattform kommt, jedes Mal eine Stellungnahme abzugeben, wieso und warum.
Also so einfach "Die Alte orten" ist nicht möglich.
Hey Leute!
Die Ortung von Mobilfunkgeräten wird auch in Leitstellen nur durch Zusage des Endgerätenutzers durchgeführt. Dazu reicht im Notfall aber die Zustimmung des Endgerätenutzers mündlich (das Gespräch wird ja aufgezeichnet). Daraufhin muss man sich als Disponent online bei "Steiger-Stiftung" mit seinen persönlichen Zugangsdaten einloggen. Die Rufnummer des Endgerätenutzers wird dann eingetragen und mittels PIN-TAN-Verfahren wird dann die Ortung durchgeführt. Parallel muss ein Formular ausgefüllt werden, welches mehrere Durchschriften hat. Auf diesem wird notiert wer, wann und warum geortet wurde und durch wem. Diese Formulare werden lokal (Rettungsleitstelle) archiviert und ein Durchschlag wird an die "Steiger-Stiftung" geschickt.
Soweit mein letzter Kenntnisstand!
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)