Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
Hey Leute!

Die Ortung von Mobilfunkgeräten wird auch in Leitstellen nur durch Zusage des Endgerätenutzers durchgeführt. Dazu reicht im Notfall aber die Zustimmung des Endgerätenutzers mündlich (das Gespräch wird ja aufgezeichnet). Daraufhin muss man sich als Disponent online bei "Steiger-Stiftung" mit seinen persönlichen Zugangsdaten einloggen. Die Rufnummer des Endgerätenutzers wird dann eingetragen und mittels PIN-TAN-Verfahren wird dann die Ortung durchgeführt. Parallel muss ein Formular ausgefüllt werden, welches mehrere Durchschriften hat. Auf diesem wird notiert wer, wann und warum geortet wurde und durch wem. Diese Formulare werden lokal (Rettungsleitstelle) archiviert und ein Durchschlag wird an die "Steiger-Stiftung" geschickt.

Soweit mein letzter Kenntnisstand!

Nicht ganz richtig.
Es wird in unserer Leitstelle auch ohne Zustimmung geordnet!
Beispiel: Suizid,....
Natürlich müssen dann Formulare ausgefüllt werden und an die "Steiger-Stiftung" geschickt werden.