selbsterklärend....
http://www.youtube.com/watch?aq=f&em...&v=GZ5axzM0y-Q
selbsterklärend....
http://www.youtube.com/watch?aq=f&em...&v=GZ5axzM0y-Q
Richtig meine das Springlicht, weil es weiter vorne im Thread darum ging das man sondergenehmigung usw. benötigt. Gibt scheinbar Feuerwehren die Auf Kirmes stehen, ich finds schwachsinn. Vor allem weil man an nem Feuerwehrfahrzeug ausreichend andere möglichkeiten hat.
Privat ebenso schwachsinn, gründe wurden schon genug gesagt...
Ich habe, da mich das Thema auch nicht in Ruhe lässt, bei einem Kollegen, der sich speziell um Kfz-Versicherungen kümmert, erkundigt.
In der Tat ist es so, dass es in 100 Fällen gut geht, wenn man etwas eingebaut hat.
Aber lass nur mal einen der folgenden Fälle passieren:
* blaue blinkende Unterbodenbeleuchtung verleitet einen Mitverkehrsteilnehmer zum Ausweichen und an ein Auto fahren: Du schuld und Du zahlst.
* wie oben bereits geschildert:
Die Versicherung bezahlt keinen müden Cent, wie der Brief aussieht, weiß ich seit heute, und ein Rollstuhlfahrer braucht
- ein neues Auto mit Handpedalen
- einen Aufzug im Haus
- eine neue Arbeitsstelle / Umschulung
- behindertengerechtes Bett
- behindertengerechte Küche
- Rampen im Haus (bei mir geht es 3cm vom Ess- ins Wohnzimmer, ein kleiner Schritt für einen Menschen, ein großer Schritt für einen Rollstuhlfahrer!)
- er arbeitet nicht mehr als selbständiger Schreiner, sondern muss als Bürokraft jobben, wer ernährt die Familie?
Rechne mit vollen tausend Euro einmalig / pro Monat und überlege Dir dann, wie viel du pro Monat verdienst, ziehe beides voneinander ab und dann überlegst Du dir, ob Du Dir die 70€ für das LED-Schild nicht lieber sparst und Deine Frau, die Du aufgrund Deines Feuerwehr-Hobbys eh zuviel vernachlässigst, nicht zu einem schönen Essen einlädst!
Und sehe es von der moralischen Seite:
Kannst Du Deinem Nachbar, der Dich freitags nach der Arbeit auf ein Bier einlädt, im Sommer oft mit seiner Familie, Deiner Familie und Dir grillt und mit dem Du traditionell am ersten Septemberwoche auf eine Motorradtour gehst, jemals noch in die Augen schauen, wenn seine kleine Tochter im Rollstuhl, im Wachkoma oder in Reihe C5 am örtlichen Stadtfriedhof ist, nur weil Du zum Heckenbrand ausgerückt bist und unbedingt im TLF ans Fenster wolltest? Und dabei die kleine Tochter beim Spielen auf der verkehrsberuhigten Straße übersehen hast?
Also ich könnte das nicht.
Nachdenkliche Minuten und einen schönen Abend wünscht Euch
abc-truppe
Die volle Version werdet Ihr sicher auch schon gesehen haben. http://de.youtube.com/watch?v=Ny-_wn...eature=related Warum gibt es in Deutschland nur so wenig Aufklärungsvideos davon? Will es keiner wahrhaben was für Spinner und Idioten unterwegs sind?
So recht ihr damit habt, aber leider kapieren das die Leute, die sich so Sachen an die Autos bauen nicht. Die scheinen es erst zu begreifen wenn es zu spät ist.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Hallo !
Was findest Du denn "Schwachsinn", und welche möglichkeiten hat man den noch an einem Feuerwehrauto, außer Blaulicht ?
Keine, sonst würden die ja kein Springlicht verwenden. Darüber hinaus kann man das Springlicht auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung durchaus einsetzen, in einigen Bundesländern wird dies auch gemacht.
Aber, was mir an dem Video zeigt, das es doch eher um Spielerei geht als um wirklich wichtige und Sinnvolle Kennzeichnung im Straßenverkehr, dann hätten die Drehleiter und das LF 16-TS zusätzlich Frontblitzer und Presslufthörner und keine Quietschhupen ...
so interpretiere ich dieses Video ...
Aber unbeantwortet bleibt die Frage Einsatzfahrzeuge mit Spring -oder Wechsellichtzeichen zusätzlich auszustatten, Warum ist das für viele Spielerei ?
In vielen anderen EU-Ländern und den USA geht es ja auch.
mfG
I believe on Digitalfunk
Warum ich es als schwachsinn empfinde erkläre ich gerne...
Das es selten ist ist denke ich nicht unbegründet, wenn ein Auto fahrer ein Fahrzeug das mit einer Blaulicht beleuchtung ausgestattet ist Sprich 2 Rundumleuchten Vorne auf dem dach und zwei Blitzer... (beschränke mich nun mal der einfachheit darauf) hab ich nun mein Blauclicht und Horn an und der nimmt das Fahrzeug nicht wahr wird auch kein Springlicht das ändern, halte ich auf jedenfall für unwahrscheinlich. Und so wird die mehrheit das auch sehen, da es sonst wohl häufiger vorkommen würde.
Naja... man kann an allem Positive und Negative dinge finden, es ist halt nur MEINE meinung. Wenn du ne andere hast kannste des Ja.
Bevor ich aber in sowas investiere wäre der griff zu Xenon Blitzer oder LED sicher klüger... noch nen Vernünftiges Horn drauf, bringt 10mal mehr.
Und nur weil es woanders anders gehandhabt wird heißt es ja ned das dies auch Sinnvoll ist. Die haben auch andere Farben... na da kann man lange hin und her reden... so wie es im Regelfall in Deutschland ist find ich es ausreichend, zumindest was diese Thema angeht.
Möchte auch ned weiter drauf eingehen da es nicht mehr viel mit dem Topic gemeinsam hat.
Ob man das aus der Verwendung des Springlichtes schließen kann, ist m.E. fraglich.
Erstens war als einziger Weg schon immer eine Ausnahmegenehmigung nötig (Du stellst das oben irgendwie als Sonderfall dar), zweites gab es IIRC mal vom Bundesverkehrsministerium eine Veröffentlichung, dass solche Ausnahmegenehmigungen das Springlicht betreffend eben nicht mehr erteilt werden dürfen. Damit ist die Sache m.E. durch, auch wenn ich diesen Schrieb gerade nicht finde.Darüber hinaus kann man das Springlicht auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung durchaus einsetzen, in einigen Bundesländern wird dies auch gemacht.
Kinderwagen mit Frontblitzern
http://de.youtube.com/watch?v=htyliTJ3GDg
Falls die Eltern es eilig haben :D
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