Richtig. Die Unterscheidung läuft so:
G 26.1: Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von weniger als 3 kg und geringem Atemwiderstand bis 5 mbar: P1- und P2-Filter, Gebläsefiltergeräte, Druck- und Frischluftschlauchgeräte
G 26.2: Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von weniger als 5 kg und/oder erhöhtem Atemwiderstand über 5mbar: P3-Filter, Gas- und Kombinationsfilter, Regenerationsgeräte unter 5kg
G 26.3: Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mehr als 5 kg