Zitat Zitat von Matze81 Beitrag anzeigen
Nein, leider nicht mal das. Die /1 berechtigt nicht mal zum Tragen von Kombinationsfiltern. IIRC deckt die /1 nur so etwas wie P1-Filter ab...
Richtig. Die Unterscheidung läuft so:

G 26.1: Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von weniger als 3 kg und geringem Atemwiderstand bis 5 mbar: P1- und P2-Filter, Gebläsefiltergeräte, Druck- und Frischluftschlauchgeräte

G 26.2: Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von weniger als 5 kg und/oder erhöhtem Atemwiderstand über 5mbar: P3-Filter, Gas- und Kombinationsfilter, Regenerationsgeräte unter 5kg

G 26.3: Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mehr als 5 kg