Ein 'Verfahren' gibt es schon. Derjenige ist nämlich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Somit greift § 81a StPO.
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Ko...ung.509.0.html
Lies Dir mal Absatz 2 des § 81a durch:
Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
Und nun mal Quote wikipedia: "Jedenfalls kann man als Bürger davon ausgehen, dass alle Dienstgrade vom Polizeimeister bis zum Polizeihauptkommissar diese Eigenschaft haben"
Und wieder Du:Wenn der Polizist will, behauptet er, du wärst Schlangenlinien gefahren...Zitat:
In dem geschilderten Fall bestehen aber keinerlei Anhaltspunkte für Drogenkonsum. Die bloße Weigerung eines Alkoholtest mit der Aussage "Ich habe keine Drogen genommen" reicht dafür nicht aus!
Langsam hat die Diskussion aber nichts mehr mit dem ursprünglichen Thema zu tun.
Ich würde aber raten, sich nicht auf solche 'Urban Legends' aus dem Internet zu verlassen und dann zu versuchen bei der nächsten Polizeikontrollen den Beamten mal zu zeigen wo der Hammer hängt. Das kann sehr schnell nach hinten losgehen.
Denkt doch mal vernünftig, Leute:
Wenn ich wirklich 0,00 Promille habe und das auch weiss, dann puste ich doch mal eben ins Röhrchen und kann in zwei Minuten weiterfahren. Wenn ich einen auf Oberschlau mache und mich mit den Beamten anlege (auch wenn es freundlich aber bestimmt ist), dann kann es mir passieren dass ich mit auf die Wache muss, Blutentnahme, etc. Ein Haufen Streß und Ärger.
Wenn ich dann nachher wie in dem oben geschilderten Fall vor Gericht Recht bekommen sollte (was ich immer noch bezweifle) dann ist das zwar toll und ich habe am Stammtisch eine klasse Geschichte zu erzählen, aber den Ärger und die vergeudete Zeit (Gerichtstermin, etc.) habe ich trotzdem.
Gruß
ahk