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Thema: Rettungsassistent-Anerkennungsjahr

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  1. #1
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    Rettungsassistent-Anerkennungsjahr

    Guten Tag, weiß jemand von euch wie lange man Zeit hat nach der Abschlußprüfung RA- das Anerkennungsjahr zu absolvieren! Damals lag die Grenze bei 2 Jahren! Wie lange hat man jetzt Zeit?!

    Dankeschön!

  2. #2
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    unbegrenzt. Zumindest ist das mein Informationsstand.
    Antrag beim RegPräs reicht wohl aus.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Aha, das nicht schlecht!

    Recht vielen Dank!

  4. #4
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    Aussage des Landesinnenministeriums Niedersachsen, Herr Rath:
    "Es gibt keine Zeitbegrenzung innerhalb derer das Praktikum erledigt sein muss! Wäre ja auch schwachsinnig, da der eine die Stunden in Vollzeit macht, als sog. 'Rettungsassistent im Praktikum', der andere macht es in den Sanitätsdiensten und Einsätzen der Schnelleinsatzgruppe. Wie soll man denn einer SEG vorschreiben, wieviele Einsätze sie innerhalb z.B. 10 Jahren haben muss? 'Herr Innenminister, ich fordere Sie auf, in der Stadt XY 2 voll gesetzte Reisebusse von der Autobahn zu drängen, damit der Rettungsassistent Meier seine Stunden..' Ich glaube, dann lerne ich den Rettungdienst als sehr freundliche Beförderung in die geschlossene Abteilung kennen..."
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    das gut zu wissen....! Mal sehen was sich ergibt!

    Vielen Dank!

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    der andere macht es in den Sanitätsdiensten und Einsätzen der Schnelleinsatzgruppe. Wie soll man denn einer SEG vorschreiben, wieviele Einsätze sie innerhalb z.B. 10 Jahren haben muss?
    Zeigt wie wenig man sich mit der Materie dort auseinander setzt..

    Denn SEG und SanD hat mit Praktikum gemäß RettAssG nichts zu tun..

    Richtig wäre Hauptamt und Ehrenamt zu unterscheiden.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Rettungsassistentfw Gast
    Ja hast aber unbegrenzt Zeit!
    Dumm ist nur wenn du nach 4 Jahren dann eines hast, ob du denn das nötige Wissen noch besitzt!

    Viel Glück!

  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Zeigt wie wenig man sich mit der Materie dort auseinander setzt..

    Denn SEG und SanD hat mit Praktikum gemäß RettAssG nichts zu tun..

    Richtig wäre Hauptamt und Ehrenamt zu unterscheiden.
    Hannibal, wie würde es sich denn dE nach mit den Stunden verhalten, die ich ehrenamtlich (d.H. ohne Bezehlung) im Hauptamt zubringe?

    Die Stunden könne auch im Ehrenamt abgeleistet werden. Ebenso zählen auch KTW-Stunden, wenn die Anzahl den Wert von 800/1000 Stunden an der Gesamtstundenzahl von 1600/2000 Stunden nicht übersteigt. Je nach HiOrg werden die EA-Stunden, nach Auskunft der HiOrgs, mit 100% bis 49,9% bescheinigt.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Weder im RettAssG noch in der Prüfungsordnung findet sich ein Hinweis auf eine Frist, allerdings sehen einige Aufsichtsbehörden das wohl anders...also lieber mal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen (ist die Behörde, die auch für die Schule zuständig war). Sollten die eine Frist festgelegt haben, die du schon überschritten hast, würde ich den Gang zum Verwaltungsgericht antreten.

    Ein RettAss-Praktikum kann nur auf einer von der Behörde zugelassenen LRW durchgeführt werden, aber niemals im San.-Dienst oder SEG.

    Die Einsatz muss überwiegend auf dem RTW (Notfallrettung) erfolgen.

    Ob man das Praktikum unter den o.g. Kriterien dann mit oder ohne Bezahlung absolviert, interessiert die Aufsichtsbehörde mal rein gar nicht, es nimmt auch keinen Einfluss auf die Anzahl der anerkannten Stunden.

    Allerdings gibt es ein Arbeitsgerichtsurteil, nach dem der Praktikant ein Anrecht auf eine Vergütung hat...
    MfG

    brause

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