Du stehst doch so auf Vorschriften ;)
Dann such dir doch mal raus, in welcher steht:
Bei Baustellenbeschilderungen, die die gegebenen Regelungen abändern, die originalen Beschilderungen unkenntlich abgedeckt werden müssen...
Frag mich nicht, in welcher es steht, aber es ist so ;)
MfG Fabsi