Du stehst doch so auf Vorschriften ;)

Dann such dir doch mal raus, in welcher steht:
Bei Baustellenbeschilderungen, die die gegebenen Regelungen abändern, die originalen Beschilderungen unkenntlich abgedeckt werden müssen...

Frag mich nicht, in welcher es steht, aber es ist so ;)

MfG Fabsi