Original geschrieben von crazyossi
Meines wissens kann ein AG kann ein urteil eines AG nicht aufheben.
Ebendsowenig muss sich ein AG an das Urteil eines anderen AG halten. Ist ja die selbe ebene.
Richtig, aber jedes AG kann anders entscheiden als jedes andere, zumal es wohl zu der Scanner-Problematik noch keine BGH-Rechtsprechung gibt, wie es mit Entscheidungen der OLGe aussieht, ist mir ebenfalls nicht bekannt.

Merke: Ein Amtsgericht wird zumeist so entscheiden, wie die obersten Gerichte (OLG, BGH) bzw. die nächstehöheren Gerichte (LG) es zuvor getan haben.



Ein Urteil kann doch nur durch die nächst höhere instanz (hier Landgericht) aufgehoben werden. oder irre ich da total?
Tust du nicht, allerdings kann die nächsthöhere Instanz auch zu dem selben Schluß kommen, wie der Richter der Eingangsgerichtsbarkeit, und dann ist nichts gewonnen, sondern nur noch mehr Kosten entstanden.


Zum Urteil des Amtsgerichts Burgdorf müßte sich bei Google eigentlich auch einiges finden lassen mit den Suchworten Burgdorfer Scannerurteil.