Hi spacekeks,

langsam........

dieses Urteil stammt aus dem Jahre 1998 !!
Dieses Urteil wurde von einem Amtsgericht (königlich -bayrisch ?? :-)) gefällt.

Es gibt inzwischen (2003) jede menge anderslautende Urteile.
Also nicht darauf verlassen, es kommt auf den jeweiligen Richter an !!

Außerdem hat sich inzwischen der § 86 des TKG geändert. (Abhörparagraph)

Also nicht darauf verlassen, das dieses sogenannte "Burgdorf-Urteil" heute rechtlichen Bestand hat.

siehe auch mal hier:

http://funkmeldesystem.de/foren/show...&threadid=9303

Ebi