@ ebi

Meines wissens kann ein AG kann ein urteil eines AG nicht aufheben.
Ebendsowenig muss sich ein AG an das Urteil eines anderen AG halten. Ist ja die selbe ebene.

Ein Urteil kann doch nur durch die nächst höhere instanz (hier Landgericht) aufgehoben werden. oder irre ich da total?


Und was hat sich nun wirklich durch die Änderung des § 87 TKG geändert??