ich würde ihn ma fragen ob er nen Sprechfunkerlehrgang besucht hat und ihn auf folgende Niederschrift im Verpflichtungsgesetz nach § 1 Abs.1-3 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.03.1974 ( BGBL. I S. 469,547 ) , in der jeweiligen Fassung aufmerksam machen ! Da ich diesen Lehrgang besucht habe , musste ich mich verpflichten, das Fernmeldegeheimnis zu wahren!

Bei verletzung seiner Pflichten im Fernmeldedienst kann er strafrechtliche folgen erwarten,auch wenn er KBM ist muss er sich daran halten!Die Leitstelle wird sicherlich wissen wann der KBM zu alarmieren ist und den dann auch anpiepen!

zu der frage was man machen kann !? Würd vielleicht einen der anderen KBM`s ansprechen und dem sagen , das es wohl nich sinn und zweck ist , wenn 173023983 leute mithören!

Aber überleg dir vorher genau was du sagst ! KBM ist schon ne stufe höher- auch wenn wir alle im gleichen Boot sitzen *g*