Das die First Responder Feuerwehren bisher mit Blaulicht zur Einsatzstelle fahren durften war bisher nur deswegen gesetzesmäßig, da die Fahrzeuge meist zu mehreren Zwecken (MZF oder MTW) bzw. eigentlich als KdoW benutzt wurden, somit war die Benutzung von Blaulicht und Martinshorn rechtmäßig.
Viele Hilfsorganisation hatten sich nur für den Zweck des Helfer vor Orts ein Fahrzeug beschafft und bekamen deswegen keine Sonderrechte, mit der Begründung das dies nach alter Fassung der StVZO nicht zulässig wäre. Dies wurde dann in den meisten Fällen damit umgangen, dass das Fahrzeug einfach als Kat-Fahrzeug für mehrere Zwecke angemeldet wurde, somit wurde die gesetzliche Grauzone einfach umgangen.