Hallo,

jaja - die Diskussion ist schon "toll". Andersrum haben Leitende Notärzte vor Gericht verloren, die sich Sonder-/Wegerechte für die Fahrt zur Einsatzstelle erklagen wollten.

Sie führten an, dass der LNA z.B. bei Verkehrsunfällen durch den Stau erst dann durchkommt, wenn seine Arbeit eh schon erledigt ist. Aber die Juristen sahen das anders und lehnten Blaulicht für den Privat-PKW ab. Nunja, bei uns wird der LNA im KdoW zur Einsatzstelle gefahren :-)

Siehe hier: http://www.skverlag.de/seiten/aktuel...blaulicht.html