Hallo Joe,
das habe ich aber von hoher Stelle anderst gehört...
wenn du das KFZ zu diesem Einsatz verwendest darfst/durftest
du das NICHT (Anfahrt mit SS)! Zumindest in BaWü nicht!
Begründung: Ein HVO-Helfer ist Teil der ersten Hälfte der
Rettungskette.... also vor dem Rettungsdienst....
so oder ungefähr so wurde mir das erklärt!
Gruß,
Jochen
PS: Finde diese Rechtssprechung auch mehr als Hirnbums!!!;-)




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