Original geschrieben von Florian kommen
460 Stunden = 38 Dienste a 12 Stunden = ca 1-2 Jahre Erfahrung bis er als Hvo fahren darf.
das ist aber was ganz anderes als du weiter oben schreibst!

das sind schichtstunden und keine einsatzstunden.
es ist ein himmelweiter unterschied ob ich meine stunden auf einer wache absitze oder stunden im einsatz bin.

und da es grad passt, das BRK schreibt als vorraussetzung für den HvO, ich kopiers mal rein:

Aus- und Fortbildung

Voraussetzung für die Teilnahme am HvO-Dienst ist der erfolgreiche Abschluss
der Ausbildungsabschnitte San A und B. Darüber hinaus ist ein laufendes
Reanimationstraining und die Berechtigung zur Frühdefibrillation
wünschenswert. Der Nachweis von 15 durchgeführten Notfalleinsätzen (als 3.
Mann auf dem RTW) ist durch den Bereitschaftsleiter vor Beginn der Tätigkeit
als „Helfer vor Ort“ zu bestätigen.

Besondere Ausbildung:
Der „Helfer vor Ort“ ist in folgenden Ausbildungsthemen besonders zu
schulen:
- Das Polytrauma
- Kindernotfälle
- besondere Notfälle und Eigenschutz
- Frühdefibrillation (HLW, AED)
- Zusammenarbeit mit der RLSt