Genau. Nach der neuen FwDV 7 muss man einmal im Jahr auf die Strecke mit den Übungen die hier schon genannt wurden.
Weiterhin ist mindesten einmal im Jahr eine Übung unter Einsatzbedingungen abzuhalten.
Wenn eins davon fehlt ist man NICHT ATEMSCHUTZTAUGLICH !!
Gruß Joachim