Original geschrieben von MiThoTyN
Genau. Nach der neuen FwDV 7 muss man einmal im Jahr auf die Strecke mit den Übungen die hier schon genannt wurden.

Weiterhin ist mindesten einmal im Jahr eine Übung unter Einsatzbedingungen abzuhalten.

Wenn eins davon fehlt ist man NICHT ATEMSCHUTZTAUGLICH !!

Gruß Joachim
Mythotyn...
nicht ganz
entweder die strecke oder eine übung unter der gleichen belastung ...
das gleiche gilt für die Einsatzübung ... bei großen Feuerwehren, müssen die AGTs keine Einsatzübung abhalten wenn sie bereits im real einsatz waren.