Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens
· eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer AtemschutzÜbungsanlage
und
· eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die
Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang
unter Atemschutz im Einsatz waren.
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich
bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.
2.1.2.2 Belastungsübung
Die Belastungsübung ist in einer nach DIN 14 093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage
oder mindestens einer für eine Belastungsübung geeigneten, gleichwertigen Anlage durchzuführen.
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von
80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.
Beispiel für einen Übungsablauf:
- Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15
kJ erbracht werden)
- Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im
Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
- Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen,
dass 15 kJ erbracht werden)
- Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im
Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)