Doch! Genau das steht in einer AAO. Bei Autobahnen wird jedem Abschnitt eine oder mehrere Wehr/en zugeordnet, welche dann stichwortabhängig alarmiert wird/werden.Original geschrieben von muck
richtig aber in der AAO steht nicht wen soll ich hinschicken wenn VKU zwischen Stadt X und Stadt Y oder auch Autobahn Auffahrt X und Auffahrt Y... wenn das einen Unterschied von 2 bis 3 km macht ist das OK dann schicken wir halt beide hin aber wenn es 20 km sind ist das schon was anderes ....
Bei Einsätzen zwischen zwei Städten ist entscheidend auf welchen Gemeindegebiet die liegen. Leider haben Feuerwehren noch nichts von Nächsten-Fahrzeug-Strategie gehört, was in der Praxis bedeutet, dass nicht die Wehr alarmiert werden darf, die am schnellsten am Einsatzort wäre, sondern die, auf deren Gemeindegebiet der Einsatzort liegt. Beim Rettungsdienst läuft das etwas fortschrittlicher.
In der Regel lassen sich die Einsatzorte seitens der Leitstelle so genau definieren, dass man weiß auf wessen Gemeindegebiet sie liegen. Außerhalb von geschlossenen oder erfassten Ortsschaften wird man sich am nächstgelegenen Dorf orientieren. Und im Zweifelsfall werden dann halt zwei Wehren alarmiert, damit es keine Missgunst gibt.. "Dat is mien füer!"