bist du dir da sicher??? ich bin der meinung das hat die Leitelle zu entscheiden wann mit Sonderrechten gefahren wird und wan nicht...
bist du dir da sicher??? ich bin der meinung das hat die Leitelle zu entscheiden wann mit Sonderrechten gefahren wird und wan nicht...
Nix für Ungut DLK 12/9...
aber wenn du auf nen Thread anwortest, schau doch bitte erstmal aufs Datum des letzten Posts.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
sooo um auch mal wieder ein bissl mitzureden....
Die Entscheidung OB mit Signal oder ohne gefahren wird trifft generell der Gruppenführer, die Entscheidung ob man nachts in nem Dorf auch mal ohne Signal und nur mit Blaulicht fährt (was eigentlich gar net erlaubt ist) der Maschinist. D.h. wenn der GF im Gerätehaus sagt, wir fahren ohne Signal nen Keller auspumpen kann sich der Maschinist auf den Kopf stellen....... dann darf allerdings auch nur nach StvO gefahren werden; trifft der GF die Entscheidung Signalfahrt, liegt alles andre im ermessen des Fahrers.
So jedenfalls bei uns.....
Ist auch so.
Der GF entscheidet ob mit Licht und Sound und der Maschinst hat nun die Aufgabe , die Manschaft und das Gerät sicher zur Einsatzstelle zu bringen.
Gruss
JS
Soweit mir bekannt ist (Niedersachsen) ordnet die Feuerwehr-Leitstelle oder der Einsatzleiter vor Ort Alarmfahrten für Fw-Fahrzeuge an.
Blinky
Geändert von Blinky (17.02.2002 um 01:13 Uhr)
Hallo,
die Leitstelle kann Empfehlungen geben ob mit SoSi oder nicht gefahren wird. Die Leitstelle hat ja auch mit dem Anrufer gesprochen und kann daher einschätzen ob mit oder ohne gefahren werde sollte. Die Entscheidung liegt allerdings beim GF da dieser im Endefekt auch die Verantwortung hat.
Genauso liegt es mit dem Einsatzleiter vor Ort (wenn schon einer da ist. Ansonsten ist der GF des ersten eintreffenden Fahrzeugs der EL) Der EL kann empfehlen ob mit SoSi angefahren werden soll, da dieser die Lage schon kennt. Aber auch hier liegt die Entscheidung und die Verantwortung beim GF . (der sich wohl auch etwas vom EL anhören darf wenn er wegen einer Katze auf dem Baum durch die ganze Stadt mit SoSi gefahren ist >>Achtung ! Übertriebenes Beispiel ;-) <<
Gruss
JS
PS komme auch aus NDS
Du darfst das nicht so verallgemeinern. Zum einen stand dort das es fraglich sei bei privat alarmierten Einsatzkräften, da sie meistens nicht die ersten Helfer vor Ort seien.
Das kann man so nicht sagen. Bei uns gibt es keine BF. Fährt unsere Feuerwehr also zu einem Feueralarm, sind wir ganz sicher die ersten !!!
Und dieser Einwand mit dem einfachen Helfer und den Führungskräften halte ich auch immer für sehr schwachsinnig. Ohne jemanden angreifen zu wollen. Das ist vergleichbar mit dem Fall vor ein paar Jahren :
Mein Melder geht, es ist 3:48 Uhr Nachts. Alarmstichwort FeuKl, Containerbrand... --> Da wir Textmeldeempfänger haben, wissen wir schon auf der Anfahrt ziemlich genau um was es sich handelt. <-- Da sagt meine Freundin zu mir, mußt Du jetzt wirklich los ? Du bist doch nur ein einfacher Feuerwehrmann...
Hhmm mal überlegen. Wenn das jetzt jeder denkt brennt der Container ja vielleicht noch Morgen Früh und dann können wir ihn ja auch nach dem Frühstück löschen. So kann eine Freiwillige Feuerwehr nicht funktionieren. Denn wenn das alle so handhaben stehen nur der Ortswehrführer und vielleicht noch sein Stellvertreter und der Gemeindewehrführer im Feuerwehrhaus. Die sind doch ihrer Position nach wichtiger als all die anderen. Ich frage mich dann nur immer noch, wer jetzt eigentlich den Container löscht .....
Schöne Grüße, Dooley
Hallo, meines wissens sind JUH, DRK etc. private Organisationen, die SoSi nur auf Anweisung einsetzen dürfen. Bei der FW sieht das wie schon erwähnt anders aus. Ist aber im Prinzip egal, eine Erlaubnis beötigst du immer von der Leitstelle oder Gruppenführer bzw. Einsatzleiter.
Jetzt muss ich, nach dem ich alles was vorsteht, doch mal meinen Senf dazu geben:
Nach Rücksprache mit unserem Kreisbrandmeister kann JEDEr um Amtshilfe bitten! Egal ob der Bittende oder der Gebetene FF´ler, RS, RA, Arzt oder so ist! Wenn sich (wie in der Eröffnung dieses Themas) eine fest installierte und zugelassene Signalanlage an dem Fahrzeug befindet, dann kann der Fahrer dieses Fzg sehr wohl mit Sondersignal zum Gerätehaus fahren um dort Kamerade abzuliefern!
Wichtig ist dabei, daß der Fahrer diese Fahrt der FEL/RLS mitteilt!!
Zum Thema, wer entscheidet, ob mit oder ohne Signal zum Einsatzort:
Die Entscheidung liegt bei der Feuerwehr immer beim Maschinisten, denn dieser ist dafür verantwortlich, daß Mannschaft und Gerät sicher an der Einsatzstelle ankommen!!
Beim Rettungsdienst gibts die Teilung:
Auf der Anfahrt entscheidet immer die RLS!
Beim Transport des Patienten immer der Arzt, oder wenn der nicht dabei ist, der Transportführer ("Patientenbetreuer")
In beiden Fällen (Feuerwehr und RD-transportiert) ist die Leitstelle garnicht in der Lage die Situation zu beurteilen, da die Disponenten viel zu weit von der Einsatzstelle entfernt sind!!
@Carsten GöschEin zwingender Grund ist z.B. die Pommesbude im Nachbarort! Scherz beiseite: Der Bereich §§ 34+35 StGB; § 35,2.4;§ 38,1 ist BUNDESRECHT und da fallen die Ländergrenzen schneller als ein Dachziegel vom Baugerüst!Außerdem darf die Polizei als Landesbehörde nicht ohne zwingenden Grund ihr Bundesland verlassen
@ Wache Ost:
Die Hilforganisationen sind (bis auf wenige Ausnahmen, wo die BF oder der, historisch beauftragte, Star-Rettungsdienst "etwas" brennt) öffentlich Beauftragte im Sinne ALLER (Lämder-)Rettungsdienstgesetze und somit genauso wie die Pol, Feuerwehr usw zu behandeln! Also auch dort gelten die o.g Regeln!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hallo
@ AkkonHaLand
>>Die Entscheidung liegt bei der Feuerwehr immer beim Maschinisten, denn dieser ist dafür verantwortlich, daß Mannschaft und Gerät sicher an der Einsatzstelle ankommen!!
<<
Also für das Land Nds ist die Antwort falsch (vieleicht ist es ja in anderen Bundesländern anders) . Die Entscheidung ob mit Sosi oder ohne trifft der Gruppenführer. Der Maschinist ist dafür verantwortlich, dass Manschaft und Gerät sicher ankommen unabhängig davon, ob mit Sonder- und Wegerechten oder ohne. Die Entscheidung liegt aber nicht beim Ma , sondern immer noch beim GF.
Gruss
JS
@JoergS
Genau so ist das bei uns auch.
Der GF entscheidet, ob mit oder ohne Sondersignal.
Wir hatten erst neulich eine Diskussion darüber, weil ein MA behauptet hat, die Entscheidung läge bei Ihm, weil er für die sichere Durchführung der Einsatzfahrt verantwortlich ist.
Gruß
Roman
Hey Leute!
In der Landesfeuerwehrschule-Niedersachsen in Loy wird mitgeteilt, dass JEDER Einsatz immer mit Blaulicht und Martinshorn gefahren werden muss!
Unabhängib von der Einsatzart, von der Ölspur bis zum Hochhausbrand!
Außerdem ist es auch nicht zulässig nur mit Blaulicht zufahren, da immer Beides eingeschaltet werden muss!
Außerdem wird dort mitgeteilt, dass der Maschinist für die Führung des Fahrzeug´s zuständig ist! Also er entscheidet in wie weit er Sonderrechte und Wegerecht in Anspruch nehmen kann!
Denn der Maschinist muss sich vorm Gericht verantworten bei einem Unfall und nicht der Gruppenführer!
So ist das in Niedersachsen! Ich weiß ja nicht wo die anderen Meinungen aus Niedersachsen herkommen! Wäre mal interessant zu wissen wo diese Meinungen herkommen!
Meine Info´s kommen jedenfalls dierek von der Landesfeuerwehrschule-Niedersachen!
PS: Es ist mir auch klar, dass man nicht immer mit Martinshorn fährt, da es ein wenig blöd aussieht zu einer Ölspur mit Martinshorn zufahren, aber so ist das nun mal geregelt! Fragt mich nicht warum! ;-))
Gruß
Etienne
Geändert von Etienne (07.03.2002 um 14:39 Uhr)
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Hallo Etienne,
dann sag deinem Ausbilder in Loy mal, er soll sich mal schlau lesen und nicht diesen Unsinn erzählen.
1. Es darf nur mit Blaulicht gefahren werden. Z.B. Kolonenfahrt. Auch die Fahrt nur mit Blaulicht ist erlaubt. Nur hat man dann keine Wegerechte.
2. Es steht klar geschrieben , dass Sonder und Wegerechte in anspruch genommen werden können (und sollen) wenn dies zum Schutze von Menschenleben, sowie Tierleben und hohen Sachwerten notwendig ist. (Achtung, frei Zitiert, habe den genauen Gesetzestext nicht zur Hand) Ist dies bei einer Türöffnung oder einer kleinen Ölspur der Fall?? Oder ein Fahrzeug hat sich festgefahren? Wohl nicht immer.
3. (Nachzulesen in den Roten Heften Band 10 Kapitel 3.2 : Einsatztaktik für den Grupppenführer ) Alarmfahrt zur Einsatzstelle "Während der Alarmfahrt ist der Maschinist als Fahrer für die Sicherheit der Manschaft verantwortlich. Der Gruppenführer entscheidet allerdings zuvor grundsätzlich, ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden"......"Trotz der Verantwortung des Maschinisten während der Alarmfahrt, ist der Gruppenführer verpflichtet, ständig zu kontrollieren, ob der Maschinist die Sonderrechte unter gebührender Rücksichtnahme auf den Verkehr in Anspruch nimmt."
Weiter vorne steht noch, (frei Zitiert) dass nur der GF entscheiden kann ob Sonderrechte ja/nein, da der Maschinist gar nicht alle Informationen über die Schadenslage hat.
Und darüberhinaus hat der Feuerwehrmann nicht die Aufgabe zu tun und lassen was er will, sondern das was er von GF befohlen bekommt. Und das soll er dann ausführen.Sprich: Der GF befiehlt Sonderrechte JA und der Maschinist führt aus.
Übrigens war ich auf der Landesfeuerwehrschule Celle.
Gruss
JS
Hallo Etienne,
den Text sollst du natürlich nicht persönlich nehmen. Habe ihn mir noch mal durchgelesen und ich will vermeiden, dass du diesen falsch verstehst.
Gruss
JS
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)