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Thema: Internet Shop

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Dann weisst Du ja wohl auch, dass Du sowas mit 16 rechtlich gesehen gar nicht betreiben kannst, weil Du nur beschränkt geschäftsfähig (nach §106 BGB) bist und erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres geschäftsfähig (nach §108 BGB) wirst.
    Und die zwei (von auf Deiner HP angegebenen 700(!)) Firmen werden Dir Ihre Waren auch nicht dauernd zum Schleuderpreis nachwerfen, denn die leben von Ihrem Handel! Es kann gut möglich sein, dass sie Dir mal ab und zu was zum Selbstkostenpreis (plus Märchensteuer, ist ja klar) verkaufen, ohne selbst da was draus gewonnen zu haben. Aber bei Deinem grosszügigen Angebot wird's wohl nicht mehr so sein.
    Geändert von Quietschphone (08.07.2003 um 16:01 Uhr)
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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