Mhhh, ich muss mich ja jetzt doch mal reinhängen: Grundsätzlich hab ihr Recht, wer bei sich zu Hause was bastelt hat uns eigentlich egal zu sein. Die Krux an der geschichte hier ist aber doch die: Wählgeräte und sonstige technische Einrichtungen zur Aufzeichnung und Verarbeitung des BOS-Funks müssten, wenn sie schon irgendwo eingebaut sind, eigentlich TR-BOS-Konform sein. Und Wählgeräte sind dort schon mal nicht vorgesehen. Was das Auswerten und Verarbieten der Signale aus dem BOS-Funk angeht sind durch TR-BOS und TKG, teilweise StGB auch enge Grenzen gesetzt.
Also würde ich vorsichtig als Quintessenz daraus folgern:
"Wie und in welchem Maße man das betreibt soll auch jedem überlassen werden, sicher ist wenn ich in den Urlaub fahre wird mein Rechner nicht 14 Tage laufen (Urlaub ist Urlaub) und wenn ich den Wunsch habe das ich die Alarmierung mitbekommen und dann auch noch die Durchsage dann soll das doch mein gutes Recht sein !" trifft auf jeden fall so nicht zu, und im extremfall gibt es da auch Ärger mit den Behörden.
Gruß, Matze