Re: RE/RE(RERERE
Original geschrieben von Buffy
Hi
Ich hab mich nach meiner Letzten Sache mal etwas näher mit dem Thema befaßt. Die Pol BGS Zoll dürfen dir dein Scanner auf verdacht es abhörens der BOS einziehen/Beschlagnahmen müssen dir das aber vom Dienstelenleiter bescheinigen, und den konkreten verdacht erläutern. Dan mußt Du wen Du sicher bist keinen BOS Frequenzen gespeichert zu habe unbedingt darauf Bestehen, wen nötig mit Rechtsanwalt das der Scanner an ort und stelle von einem Sachverständiger Begutachtet wird. Wen Du denen den Scanner überläßt können die dir einen reinwürgen und Speicher einfach ne BOS Frequenz ab und warten dann auf den Sachverständiger der das Natürlich rausfindet und dann habt Ihr ein Problem , das 1. Eurer Scanner weg ist und 2. eine Fette Anzeige bekommt.
So sieht ist das in SCHEISS Deutschland
Da kommt mir ein altes Motto wieder hoch :
"Traue niemanden, nicht mal deinen eigenen Arsch den der Bescheißt dich auch"
MFG Buffy
1. Dir wird eine Bescheinigung ausgestellt, was beschlagnahmt bzw sichergestellt wurde...
2. sicherstellung = du bist damit einverstanden, daß die Pol den Gegenstand einzieht bzw du überläßt ihnen den Gegenstand freiwillig, hast du was dagegen das die Pol dir den Gegenstand abnimmt, machen sie es trotzdem nur dann heißt es beschlagnahmt.
3. halte ich es auch für eine böse unterstellung das die pol dir einen reinwürgt und dir eine straftat unterstellt in dem sie die frequenzen einspeichert... bist du vieleicht etwas schizophren??
auf deutsch, leidest du unter verfolgungswahn?
dann würde ich zum Psychater gehen.
4. möchte ich mal das SCHEISS Deutschland überhört haben...
dich sollte mal die türkische Pol festnehmen dann wirst erstmal wahrscheinlich gesteinigt und würdest froh sein in so nem Rechtsstaat zu leben wie es Deutschland ist und wenns dir hier nicht paßt, bitte wander aus.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.