Hi

Ich hab mich nach meiner Letzten Sache mal etwas näher mit dem Thema befaßt. Die Pol BGS Zoll dürfen dir dein Scanner auf verdacht es abhörens der BOS einziehen/Beschlagnahmen müssen dir das aber vom Dienstelenleiter bescheinigen, und den konkreten verdacht erläutern. Dan mußt Du wen Du sicher bist keinen BOS Frequenzen gespeichert zu habe unbedingt darauf Bestehen, wen nötig mit Rechtsanwalt das der Scanner an ort und stelle von einem Sachverständiger Begutachtet wird. Wen Du denen den Scanner überläßt können die dir einen reinwürgen und Speicher einfach ne BOS Frequenz ab und warten dann auf den Sachverständiger der das Natürlich rausfindet und dann habt Ihr ein Problem , das 1. Eurer Scanner weg ist und 2. eine Fette Anzeige bekommt.

So sieht ist das in SCHEISS Deutschland

Da kommt mir ein altes Motto wieder hoch :

"Traue niemanden, nicht mal deinen eigenen Arsch den der Bescheißt dich auch"

MFG Buffy