
Zitat von
sschaebe
Nur weil es andere Schwachstellen gibt, darfst Du nicht einfach den Datenschutz komplett vernachlässigen.
Hier würde sich der RDler gegen seine abgegebene Verschiegenheitserklärung im Rahmen der BOS-Sprechfunkausbildung verstoßen. Ich bin mir leider nicht sicher, ob das "nur" eine Ordnungswiedrigkeit oder sogar eine Straftat ist, werde jedoch mal in meiner Verschiegenheitserklärung nachschauen.